Lexikon der Mathematik: Infimum
untere Grenze, größte untere Schranke, Element m ∈ M einer Teilmenge A einer totalen Ordnung oder Halbordnung (M, ≤), das untere Schranke zu A ist, d. h.
Das Infimum ist demnach die größte untere Schranke der Teilmenge A, vorausgesetzt, eine solche größte untere Schranke existiert.
Eine Menge besitzt höchstens ein Infimum. Falls A ein Infimum besitzt, bezeichnet man dieses mit inf A. Es gibt Mengen ohne Infimum, z. B. das Intervall \(\begin{eqnarray}(\sqrt{2},3]\end{eqnarray}\) in ℚ oder das Intervall (−∞, 0] in ℝ. Hat A keine untere Schranke, so schreibt man häufig inf A = −∞, und meist vereinbart man inf ∅ = ∞. Falls A ein Infimum besitzt und infA ∈ A gilt, nennt man min A ≔ inf A das Minimum von A.
Jede nicht-leere endliche Teilmenge von M besitzt ein Minimum. In vollständigen Ordnungen hat jede nicht-leere, nach unten beschränkte Teilmenge ein Infimum.
(Siehe auch Ordnungsrelation).
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