Lexikon der Mathematik: Integrabilität
Eigenschaft einer Funktion.
Integrabilität einer in einer offenen Menge D ⊆ ℂ stetigen Funktion f : D → ℂ bedeutet beispielsweise, daß f eine Stammfunktion F in D besitzt, d. h. F ist eine in Dholomorphe Funktion mit F′(z) = f(z) für alle z ∈ D. In diesem Fall nennt man f integrabel in D.
Es gilt das folgende Integrabilitätskriterium.
Es sei D ⊆ ℂ eine offene Menge und f : D → ℂ eine in D stetige Funktion. Dann sind folgende Aussagen äquivalent:
- Es ist f integrabel in D.
- Für jeden in D rektifizierbaren, geschlossenen Weg γ gilt \(\mathop{\int }\limits_{\gamma }f(z)dz=0\).
Ist f integrabel in D, so ist f holomorph in D. Jedoch ist nicht jede in D holomorphe Funktion integrabel in D. Zum Beispiel ist \(f(z)=\frac{1}{z}\) holomorph in D = ℂ\{0}, aber nicht integrabel in D. Ist D = G ein einfach zusammenhängendes Gebiet, so ist jede in G holomorphe Funktion integrabel in G.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.