Lexikon der Mathematik: mehrwertige Logik
Teilgebiet der Logik, in dem logische Verknüpfungen von Ausdrücken unter der Voraussetzung untersucht werden, daß sie mehr als zwei Wahrheitswerte annehmen können, d. h., daß das Prinzip der Zweiwertigkeit (klassische Logik) verletzt ist.
Neben der Menge W der (endlich oder unendlich vielen) Wahrheitswerte wird eine nichtleere Teilmenge W∗ von W betrachtet, die aus den sog. ausgezeichneten Wahrheitswerten besteht, welche die Rolle von „wahr“ in der klassischen Logik übernehmen. Besteht W aus k Elementen, dann ist die entsprechende Logik k-wertig. Ist k = 3, dann kommt zu „wahr“ und „falsch“ noch ein dritter Wahrheitswert hinzu, der z. B. als „möglich, wahrscheinlich, unbestimmt, nicht definiert, unbekannt (ob wahr oder falsch)“ interpretiert werden kann (Modal-logik). Ist W das abgeschlossene Intervall [0, 1], so lassen sich die Elemente aus W als Wahrscheinlichkeiten interpretieren; man spricht dann von einer Wahrscheinlichkeitslogik, die häufig Grundlage für die Fuzzy-Logik ist.
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