Lexikon der Mathematik: Unisolvenz
Begrifflichkeit für die Lösbarkeit von Lagrange-Interpolation in der nichtlinearen Approximation.
Es seien C[b, c] die Menge der stetigen Funktionen auf [b, c], \({\mathcal{A}}\subseteq {{\mathbb{R}}}^{n}\) eine Parametermenge, und
Die Menge \({G}_{{\mathcal{A}}}\) heißt unisolvent, falls für beliebig vorgeschriebenes \(y={({y}_{i})}_{i=1}^{n}\in {{\mathbb{R}}}^{n}\) und beliebige b ≤ x1< … < xn ≤ c stets ein eindeutig bestimmtes \(g={g}_{a}\in {G}_{{\mathcal{A}}}\) existiert, welches g(xi) = yi, i = 1, …,n, erfüllt. Ist \({G}_{{\mathcal{A}}}\) ein linearer Raum, so gilt Unisolvenz von \({G}_{{\mathcal{A}}}\) genau dann, wenn \({G}_{{\mathcal{A}}}\) ein Haarscher Raum ist.
Da die Bedingung der Unisolvenz eine sehr restriktive Forderung hinsichtlich \({G}_{{\mathcal{A}}}\) darstellt, führte man in der nichtlinearen Approximation auch den Begriff der Varisolvenz ein.
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