Lexikon der Optik: Infrarotphotographie
Infrarotphotographie, die Photographie unter Verwendung von infrarotem Licht. Die I. ist nur mit speziellem Photomaterial möglich, das für infrarotes Licht sensibilisiert worden ist (Sensibilisierung).
Handelsüblich sind Infrarotplatten und -filme, deren Empfindlichkeit bis zu einer Lichtwellenlänge von etwa 1000 nm reicht. Ihre Haltbarkeit ist um so geringer, je weiter die Empfindlichkeit ins Infrarote reicht. Zur sofortigen Verwendung lassen sich photographische Schichten bis zu einer Wellenlänge von 1300 nm sensibilisieren. Infrarot-Photomaterial gibt es als Schwarzweiß- und als Colormaterial. Bei letzterem handelt es sich um sog. Falschfarbenfilme, bestehend aus zwei oder drei Einzelschichten. Ihnen ist gemeinsam, daß die oberste Teilschicht für Infrarot sensibilisiert ist und mit entsprechendem Kuppler das blaugrüne Teilbild ergibt, die darunter liegende rotempfindliche Schicht liefert ein Purpurbild, und eine mögliche dritte Farbschicht ist grünempfindlich mit Gelbkuppler. Beim Kopieren entstehen die entsprechenden Komplementärfarben (Farbenphotographie). Die entwickelte Aufnahme zeigt keine natürlichen Farben, sondern kennzeichnet das unterschiedliche Remissionsvermögen der Objektteile. Letzteres kann im Infraroten deutlich anders sein als im Sichtbaren, z.B. remittiert der grüne Blattfarbstoff das Infrarotlicht nahezu vollständig. Grüne Pflanzen sehen deshalb bei Verwendung von Schwarzweiß-Material weiß aus.
Anwendung findet die I. hauptsächlich bei Luft- und Landschaftsaufnahmen zur Durchdringung von Dunst, in der Multispektralphotographie, bei biologischen, kriminalistischen und archäologischen Untersuchungen (z.B. Sichtbarmachung von verblaßten oder verklecksten Schriftzügen) sowie im militärischen Bereich.
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