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Neuro-Enhancement: Schöne neue Doping-Welt?
Hand aufs Herz: Wer von uns wünscht sich nicht manchmal, geistig leistungsfähiger zu sein? Mehr Konzentration, ein besseres Gedächtnis, größere Redegewandtheit oder schärferes mathematisches Denken – in unserer Gesellschaft gelten diese Leistungsmerkmale immer mehr. Inzwischen stehen sogar schon Grundschüler unter einem immensen Leistungsdruck, damit ein Wechsel auf eines der begehrten Gymnasien möglich ist. Die Abschlussnoten im Abiturzeugnis wiederum entscheiden immer häufiger darüber, wer einen der begrenzten Studienplätze bekommt. Reicht der Notenschnitt nicht, muss womöglich etwas anderes studiert oder gewartet werden. Auch im Studium spielt die geistige Leistungsfähigkeit eine große Rolle im Kampf um gute Klausurnoten, Stipendien, Betreuung und schließlich den ersten Arbeitsplatz. Im Berufsleben schadet es sicher ebenfalls nicht, etwas schneller und besser als Kollegen zu sein.
In einer Gesellschaft wie der unsrigen, in der die kognitiven Fähigkeiten so hoch angesehen sind, ist es daher nicht verwunderlich, wenn sich manche Menschen nicht mehr auf das altbewährte Prinzip "Übung macht den Meister" verlassen wollen. Sie schauen sich nach Alternativen um, um mithalten und glänzen zu können. Solange sie auf Koffein und Traubenzucker zurückgreifen, erscheint das unproblematisch. Und wenn begüterte Eltern die Chancen ihrer Kinder durch Privatschulen und Nachhilfe verbessern, mag uns zwar die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bekümmern, aber damit haben wir leben gelernt. Wenn nun allerdings Schüler, Studenten und Kollegen plötzlich in den Medikamentenschrank greifen, um geistig mehr leisten zu können, spätestens dann missfällt dies den meisten von uns – ähnlich wie Doping im Sport. Aber um analog vom Hirn-Doping sprechen zu können, müsste sich die Gesellschaft zunächst einig darüber sein, dass manche Methoden, manche Substanzen im intellektuellen Wettbewerb verboten gehören (selbst wenn es keine gesundheitlichen Risiken gäbe). Ohne eine Regel können wir nicht von einem Regelverstoß reden. Andererseits, mit Blick auf die Zukunft, sollten wir uns auch fragen, unter welchen Bedingungen die Anwendung gesellschaftlich akzeptabel wäre.
Chemische Nachhilfe
Freilich fallen die meisten Wirkstoffe, die derzeit für psychopharmakologisches Doping zweckentfremdet werden, von vornherein unter das Betäubungsmittelgesetz oder sind wenigstens verschreibungspflichtig. Die Beschaffung ohne ein ärztliches Rezept ist dann in jedem Fall illegal. Was machen wir aber nicht nur im strafrechtlichen, sondern darüber hinaus im gesellschaftlichen Kontext, wenn wir etwa einen Schüler dabei erwischen, wie er zerbröseltes Methylphenidat schnieft?...
In einer Gesellschaft wie der unsrigen, in der die kognitiven Fähigkeiten so hoch angesehen sind, ist es daher nicht verwunderlich, wenn sich manche Menschen nicht mehr auf das altbewährte Prinzip "Übung macht den Meister" verlassen wollen. Sie schauen sich nach Alternativen um, um mithalten und glänzen zu können. Solange sie auf Koffein und Traubenzucker zurückgreifen, erscheint das unproblematisch. Und wenn begüterte Eltern die Chancen ihrer Kinder durch Privatschulen und Nachhilfe verbessern, mag uns zwar die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bekümmern, aber damit haben wir leben gelernt. Wenn nun allerdings Schüler, Studenten und Kollegen plötzlich in den Medikamentenschrank greifen, um geistig mehr leisten zu können, spätestens dann missfällt dies den meisten von uns – ähnlich wie Doping im Sport. Aber um analog vom Hirn-Doping sprechen zu können, müsste sich die Gesellschaft zunächst einig darüber sein, dass manche Methoden, manche Substanzen im intellektuellen Wettbewerb verboten gehören (selbst wenn es keine gesundheitlichen Risiken gäbe). Ohne eine Regel können wir nicht von einem Regelverstoß reden. Andererseits, mit Blick auf die Zukunft, sollten wir uns auch fragen, unter welchen Bedingungen die Anwendung gesellschaftlich akzeptabel wäre.
Chemische Nachhilfe
Freilich fallen die meisten Wirkstoffe, die derzeit für psychopharmakologisches Doping zweckentfremdet werden, von vornherein unter das Betäubungsmittelgesetz oder sind wenigstens verschreibungspflichtig. Die Beschaffung ohne ein ärztliches Rezept ist dann in jedem Fall illegal. Was machen wir aber nicht nur im strafrechtlichen, sondern darüber hinaus im gesellschaftlichen Kontext, wenn wir etwa einen Schüler dabei erwischen, wie er zerbröseltes Methylphenidat schnieft?...
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