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Rechtspsychologie: "Die Vorgeschichte erkunden"

Gerichtsgutachter sollten nicht nur die Aussage selbst, sondern auch ihre Entstehung untersuchen, mahnt die Rechtspsychologin Renate Volbert von der Berliner Charité. Sonst bestehe vor allem bei Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs die Gefahr, suggestive Einflüsse zu übersehen.
Rechtsprechung
Frau Professor Volbert, wie häufig sind falsche Beschuldigungen bei Sexualdelikten?

Renate Volbert: Es kursieren dazu zwar Zahlen, aber die sind nicht sonderlich belastbar. Absichtliche Falschaussagen über sexuellen Missbrauch sind nach meiner Einschätzung eher selten. Solche Quoten unterliegen auch Schwankungen: Wenn die Medien viel über Fälle von Missbrauch oder Vergewaltigung berichten, steigt vielleicht auch die Zahl falscher Anzeigen. Wir können natürlich die Ausgänge unserer Gutachten auswerten, aber die Erfahrungen von meinen Kollegen und mir sind nicht repräsentativ. Wir sehen nur einen kleinen Teil der angezeigten Fälle, denn wir werden meist nur dann beauftragt, wenn schon Zweifel an der Aussage bestehen und der Fall besonders schwierig ist.

Aus Gehirn&Geist 11/2011
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Wie lautet dann Ihr konkreter Auftrag?

Zu prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass sich eine Aussage auf ein wahres eigenes Erlebnis gründet. Zu diesem Zweck beurteile ich die beiden wichtigsten Alternativhypothesen. Könnte es sich auch um eine absichtliche Falschaussage handeln? Oder könnte sie durch Suggestion entstanden sein? Wenn ich alle relevanten Gegenhypothesen ausschließen kann, lautet das Fazit: Die Aussage basiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auf realen Erlebnissen. Manchmal kann ich aber auch keine abschließende Antwort geben, nämlich dann, wenn nicht genug Anhaltspunkte vorliegen, um eine Hypothese zu bestätigen oder zu verwerfen.

Welche Rolle spielt das aussagepsychologische Gutachten vor Gericht?

Zunächst einmal ist es ein Beweismittel wie jedes andere auch. Das Gericht muss dem Gutachten nicht folgen, aber es muss begründen können, warum es das unter Umständen nicht tut. Wenn es etwa den Anschein hat, als wäre ein Gutachter nicht neutral und sachgerecht vorgegangen, oder wenn er sich auf unzutreffende Informationen stützt, kann das Gericht auch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben; unter Umständen muss es das sogar.

Darf sich eine Verurteilung allein auf ein solches Gutachten gründen?

Ja, wobei sich genau genommen ein Gericht dann auf die Aussage und das Gutachten stützt. Genau deshalb werden ja Gutachten hinzugezogen: weil es in vielen Verfahren wegen Sexualdelikten praktisch keine Beweismittel außer der Aussage selbst gibt.

In welchen bekannten Prozessen waren aussagepsychologische Gutachten entscheidend für das Urteil?

Renate Volbert | Die Rechtspsychologin Renate Volbert arbeitet am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Berlin und ist seit 2009 außerplanmäßige Professorin an der Freien Universität Berlin.
Zum Beispiel bei den Wormser Prozessen 1994 bis 1997, in deren Verlauf 25 Personen des sexuellen Missbrauchs an Kindern angeklagt wurden. Gutachten unter anderem meines Kollegen Max Steller ergaben hier, dass die Aussagen der Kinder nicht auf realen Erlebnissen basierten, sondern durch Suggestion erzeugt worden waren. Auch beim Vergewaltigungsvorwurf gegen den TV-Moderator Andreas Türck gab es ein psychologisches Gutachten, das die Aussage des vermeintlichen Opfers in Frage stellte. Türck wurde 2005 freigesprochen.

Gibt es bekannte Fälle, wo sich ein Gutachter nachweislich täuschte?

Es gab in den letzten Jahren mehrere Wiederaufnahmefälle, in denen der Angeklagte im Nachhinein freigesprochen wurde, obwohl ein Gutachten einst von der Glaubhaftigkeit der Aussage ausgegangen war. Bis in die 1990er Jahre kam es immer wieder zu problematischen Gutachten. 1999 legte ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Kriterien für die aussagepsychologische Methodik bei Glaubhaftigkeitsgutachten fest. Es handelt sich dabei eigentlich nicht um neue Maßstäbe. Seit dem BGH-Urteil sind Gerichte aber verpflichtet, Gutachten auf diese Kriterien hin zu kontrollieren. Das führte dazu, dass die Gerichte auch mal schlechte Gutachten zurückgewiesen und neue eingeholt haben. Wir gehen davon aus, dass Fehlbegutachtungen nun seltener passieren.

Woher rühren denn die meisten Fehler in Gutachten?

Hauptsächlich liegt das Problem darin, dass suggestive Prozesse nicht erkannt werden, weil gar nicht erst ausreichend geprüft wurde, ob eine Aussage auch auf suggestiven Prozessen beruhen könnte.

Validierungsstudien zeigen, dass rund drei von zehn Aussagen auf Grund von Realkennzeichen falsch klassifiziert werden – keine sehr überzeugende Trefferquote, oder?

Ein aussagepsychologisches Gutachten beruht nicht einfach auf der Zahl der vorliegenden Realkennzeichen, wie in solchen Studien üblich. Man überprüft vielmehr am Einzelfall anhand einer logisch nachvollziehbaren Argumentationskette, welche Hypothese sich halten lässt und welche nicht. Deshalb sagt die Trefferquote der merkmalsorientierten Aussageanalyse allein nicht viel über die Validität eines aussagepsychologischen Gutachtens aus.

Gibt es auch Studien, die die Trefferquote von Gutachten überprüft haben?

Bislang nicht, denn es ist schwer, so komplexe Fälle für systematische Studien inklusive Akten und Zeugenbefragung zu simulieren. Es ist aber eine Herausforderung für die Zukunft, die Qualität von Gutachten besser zu untersuchen.

Inwiefern geht das Gutachten über die reine Inhaltsanalyse hinaus?

Wir prüfen, ob jemand ein Motiv für eine absichtliche Falschaussage haben könnte und ob er überhaupt in der Lage wäre zu lügen. Könnte dieser Zeuge eine Aussage dieser Qualität überhaupt produzieren, wenn er das Beschriebene nicht selbst erlebt hat? Eine Falschaussage ist eine schwierige Aufgabe: sich den Tathergang auszudenken, ihn wiederholt zu schildern und auf Nachfragen widerspruchsfrei zu antworten. Deshalb betrachten wir auch die Entwicklung der Aussage über die Zeit. Gibt es Veränderungen, die gedächtnispsychologisch nicht erklärbar sind? Das wäre wiederum ein Hinweis auf eine Falschaussage. All diese Überlegungen dienen dazu, zu prüfen, ob die Aussage auch erfunden sein könnte. Daneben untersuchen wir vor allem auch noch, ob die Aussage auf suggestiven Prozessen beruhen könnte.

Wie machen Sie das?

Wir rekonstruieren, wie die Aussage entstanden ist: Hat ein Kind spontan von einem Vorfall erzählt, oder hatte schon jemand zuvor einen Verdacht und wollte der Sache auf den Grund gehen? Wenn es keine Hinweise auf eine solche Vorgeschichte gibt, ist die Suggestionshypothese zurückzuweisen. Falls doch, muss man schauen, ob Vorstellungen und Bilder im Kopf auf diesem Weg entstanden sein könnten.

Wie genau geht das vonstatten? Was müsste ein Ermittler konkret gesagt haben?

Es geht weniger um die Befragung durch die Polizei, vielmehr um Befragungen, die bereits vor einer Anzeige geschehen. Ein typischer Fall wären getrennt lebende Eltern: Das Kind kommt nach einem Wochenende beim Vater mit Bauchschmerzen zurück, verhält sich komisch oder ist besonders still – eine nicht seltene Reaktion nach Trennung der Eltern –, und daraufhin entsteht bei der Mutter der Verdacht, das könnte die Folge von sexuellem Missbrauch sein. Nun könnte sie sich ergebnisoffen erkundigen, was die beiden am Wochenende unternommen haben und wie es dem Kind gefallen hat. Oder sie ist schon vorher überzeugt, dass ihr Verdacht zutrifft, und fragt so lange weiter, bis das Kind sie darin bestätigt. Macht der Papa manchmal etwas, was dir nicht gefällt? Fasst er dich an, wo du es nicht willst? Berührt er dein Geschlechtsteil? Gibt es Fotos, auf denen du nackt bist?

Da die Kinder nicht wissen, dass nach einem sexuellen Missbrauch gefragt wird, bejahen sie diese Fragen manchmal wahrheitsgemäß, obwohl gar keine Missbrauchshandlungen passiert sind. Kleine Kinder werden eben gewaschen, eingecremt oder manchmal nackt am Strand fotografiert. Solche bejahenden Antworten bestätigen aber natürlich den Verdacht. Und da das Kind merkt, dass alle denken, da sei etwas ganz Schlimmes passiert, wird ein eigentlich harmloser Vorfall im Lauf der Zeit immer größer und verändert seinen Charakter. Aus Sorge ums Kind lässt die Mutter es dann nicht mehr allein zum Vater. Bei der nächsten Gelegenheit erzählt das Kind dann von sich aus: Mein Vater ist böse, da geh ich nicht mehr hin.

Ist es nicht ausgesprochen schwierig, solch eine Vorgeschichte im Nachhinein zu rekonstruieren?

Das ist leichter, als man denkt, denn die betreffenden Personen wollen das gar nicht verheimlichen, man muss sie nur erzählen lassen. Sie glauben ja, nur das Beste für das Kind getan zu haben.

Gibt es so etwas wie Frühwarnzeichen, die einen Gutachter aufhorchen lassen?

Bei den Wormser Prozessen fiel mir beispielsweise gleich zu Beginn der Berichterstattung auf, dass der erste Verdacht auf sexuellen Missbrauch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung entstanden war und eine dabei anwesende Arzthelferin in einer späteren Aussage als Täterin mitbeschuldigt wurde. Ein solches Zusammentreffen ist zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sehr wahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist eine andere Erklärung: Wenn ein Kind den Missbrauch nicht selbst erlebt hat, sondern nur dazu befragt wird, kann es die bei der Befragung Anwesenden mit dem Geschehen verbinden und darin einbauen – das Ereignis existiert ja ohnehin nur als konstruierte Erinnerung.

So etwas passiert durchaus häufig und ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass die übrigen Beschuldigungen auch nicht erlebnisbasiert sind. Im Wormser Verfahren geschah dasselbe später auch der ermittelnden Staatsanwältin. Aber in den 1990er Jahren war man sich dieses Problems noch nicht so bewusst. Die Anschuldigungen waren in einem langen Befragungsprozess unter zahlreichen suggestiven Einflüssen entstanden, so dass am Ende Aussagen von mehreren Kindern vorlagen, die sie sich in dieser Form allein nicht hätten ausdenken können.

Wenn Sie selbst einmal als Zeugin der Anklage vor Gericht stünden, könnten Sie eine falsche Aussage so gestalten, dass Ihnen jeder glauben würde?

Meine Sorge wäre vielmehr: Selbst wenn ich die Wahrheit sage, glaubt mir keiner – alle würden denken, dass ich mühelos eine glaubhafte Aussage erfinden könnte! Dabei bin ich eine ganz schlechte Lügnerin (lacht). Ich wollte einmal im Rahmen einer Lehrveranstaltung zwei Geschichten erzählen, eine erfundene und eine, die ich selbst erlebt hatte. Die Studierenden hätten darüber urteilen sollen, welche die wahre Geschichte ist. Selbst das habe ich mir dann doch nicht zugetraut und stattdessen lieber Videoaufnahmen von wahren und falschen Aussagen verwendet.

Fachliche Voraussetzung für Gutachter

Die meisten Glaubhaftigkeitsgutachten verfassen Psychologen. Gelegentlich werden Psychiater herangezogen, vor allem dann, wenn ein Fall auch medizinisches Wissen erfordert und es vorrangig um Fragen der Aussagetüchtigkeit geht. Bis heute braucht es zwingend keine weiteren Voraussetzungen, aber seit 2000 gibt es eine Weiterbildung mit Abschlussprüfung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie, angeboten von der Förderation deutscher Psychologenverbände. Hier wird das Gutachten unter Supervision gelehrt.

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