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Stichtagregelung: Nationaler Ethikrat für Änderung des Stammzellgesetzes

Der Nationale Ethikrat hat am heutigen Montag in einer Stellungnahme mit 14 von 24 Stimmen mehrheitlich eine Novellierung des Stammzellgesetzes empfohlen. Die aktuelle Stichtagregelung solle demnach einer zuverlässigen Einzelfallprüfung weichen. Zudem solle der Anwendungsbereich der Forschung erweitert werden. Neun weitere Mitglieder sind gegen entsprechende Änderungen.

Das Stammzellgesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat, verbietet bislang grundsätzlich die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland. Es erlaubt aber Ausnahmen, wenn die embryonalen Stammzellen aus dem Ausland stammen und dort vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Mit dieser so genannten Stichtagregelung soll verhindert werden, dass Deutschland direkt oder indirekt dazu beiträgt, Embryonen zu Forschungszwecken zu töten. Eine solche Tötung verbietet das Embryonenschutzgesetz von 1991. Die Stichtagregelung gilt in Wissenschaftskreisen jedoch als umstritten, weil ältere Zellen nur noch eingeschränkt nutzbar seien.

Bei der nun vom Nationalen Ethikrat vorgeschlagenen Einzelfallprüfung soll nachgewiesen werden, dass die Herstellung der betreffenden Zelllinien weder vom Antragsteller selbst veranlasst noch in anderer Weise von Deutschland aus bewirkt wurde. Um kommerzielle Aspekte auszuschließen, sollen Stammzellen zudem nur von allgemein zugänglichen Stammzellbanken bezogen werden.

Auch die Strafvorschriften des Stammzellgesetzes sollen nach Ansicht der 14 Ratsmitlglieder entfallen. Diese stellen bislang den Verbrauch von ungenehmigten Zelllinien unter Strafe. Gerade bei internationalen Kooperationen ergibt sich hieraus eine juristische Grauzone, wenn etwa deutsche Forscher in einem ausländischen Labor nach dortigem Recht an Stammzellen forschen oder aber Fördergelder für gemeinsame Projekte beantragen. Zudem möchten die Ratsmitglieder die Stammzellforschung zukünftig nicht nur für Grundlagenforschung, sondern auch zum Zweck der Diagnose und Behandlung von Krankheiten zulassen.

Neun weitere Mitglieder des Nationalen Ethikrates wollen sich diesen Vorschlägen allerdings nicht anschließen. Sie sind gegen eine Änderung der Stichtagsregelung, weil sie glauben, dass diese das Stammzellgesetz grundlegend ändern und aufkündigen würde. Sie kritisieren, eine Novellierung im Sinne ihrer Ratskollegen könne mit dem Embryonenschutzgesetz in Konflikt geraten und sei in der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln. Ein weiteres Ratsmitglied plädiert für eine Verschiebung des Stichtages auf ein jüngeres Datum.

Der Nationale Ethikrat wird voraussichtlich im Herbst durch den neuen Deutschen Ethikrat abgelöst. (tak)

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