G-BA-Beschluss zu Lipidsenkern: Was ändert sich für die Praxis?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsfähigkeit von Lipidsenkern erweitert. Der Beschluss ist Mitte Februar in Kraft getreten. Künftig können alle Personen, bei denen das Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten zehn Jahren bei mindestens zehn Prozent liegt, Cholesterinsenker verordnet bekommen. Bislang lag die Schwelle bei 20 Prozent. Potenziell könnten damit in Deutschland über 20 Millionen Personen Statine bekommen, statt bisher rund neun Millionen Menschen.
Auch können Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie, mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikro-albumin-urie oder mit bestimmten risikoverstärkenden Erkrankungen Lipidsenker verordnet bekommen. Hier werden aufgelistet: Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus, systemische Entzündungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko, HIV-Infektion, Schizophrenie, bipolare Störungen und Psychosen mit vergleichbarem Risiko.
Was die Änderungen des G-BA für die Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland bedeuten, ordnet Professorin Erika Baum im »ÄrzteTag«-Podcast ein. Sie ist Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) und ehemalige DEGAM-Präsidentin. Auch spricht sie über mögliche Anpassungen der S3-Leitlinie Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention. (Dauer: 32:34 Minuten)
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