Lexikon der Optik: Gitterspektralapparat
Gitterspektralapparat, ein Gerät, das zum Zwecke der spektralen Zerlegung des Lichtes mit einem Beugungsgitter ausgestattet ist, im Unterschied zum Prismenspektralapparat. Ist der G. speziell zur visuellen Beobachtung von Spektren eingerichtet, so spricht man von einem Gitterspektroskop (Spektroskop). Ein Gitterspektrograph dient dagegen zur photographischen Aufnahme von Spektren. Außerdem gibt es noch Gitterspektrometer, die als typisches Kennzeichen einen (Monochromator) oder mehrere (Polychromator) Austrittsspalte mit je einem dahinter angebrachten, geeigneten Empfänger haben. Die Spektrallinien eines G. sind im Gegensatz zu denen eines Prismenspektralapparates praktisch nicht gekrümmt.
Im G. werden mechanisch auf einer Gitterteilmaschine geritzte Gitter bzw. von diesen angefertigte Kopien, neuerdings auch zunehmend holographisch erzeugte Gitter eingesetzt. Die Gitteraufstellung bestimmt den Aufbau eines G. Für Plangitter gelten ähnliche Überlegungen wie für das Prisma; daher sind die entsprechenden Geräte ähnlich aufgebaut. Dagegen verlangt das abbildende Gitter grundsätzlich andere Konstruktionsprinzipien. Wird das Konkavgitter allein, ohne weitere Linsen oder Hohlspiegel, zur Abbildung verwendet, so müssen Eintrittsspalt und Photoplatte bzw. Austrittsspalt und Gitter auf dem Rowland-Kreis liegen, dessen Durchmesser gleich dem Krümmungsradius des Gitters ist. Die einzelnen Spektralordnungen des Gitters können durch gekreuzte Spektren getrennt werden: entweder durch einen Vorzerleger vor dem Eintrittsspalt oder, wie z.B. beim Echellespektrometer, durch ein vor dem Gitter befindliches, quer dazu dispergierendes Element, etwa ein Prisma.
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