Lexikon der Optik: Photokoagulation
Photokoagulation, Verfahren zur Therapie von Netzhauterkrankungen mittels Licht. Die P. stellt eine gezielte Schädigung von Netzhaut und Aderhaut dar. Sie wird eingesetzt zur Behandlung von Netzhautrissen, indem narbige Verklebungen zwischen Netzhaut und Aderhaut durch Koagulation von Proteinen hergestellt werden (s. Farbtafel ). Blutungen (z.B. bei diabetischer Retinopathie) werden durch gezielten Verschluß einzelner Blutgefäße oder durch flächige Koagulation der Netzhaut gestoppt. Im Falle der Laserflächenkoagulation wird die Bildung von Substanzen unterbunden, die die Neubildung von Blutgefäßen (Angiogenesefaktoren) stimulieren. Zur Therapie von Tumoren wird das Gewebe gezielt verbrannt. Die Absorption des zur P. verwendeten Lichtes erfolgt durch das Melanin von Aderhaut und retinalem Pigmentepithel, das Hämoglobin in den Blutgefäßen und das Xanthophyll der Makula.
Als Lichtquellen stehen Xenon-Hochdrucklampen sowie verschiedene Laser zur Verfügung. Mit Xenonlicht (Wellenlänge 350 bis 1600 nm) werden großflächige Brennflecke mit Durchmessern zwischen 0,45 und 1,8 mm auf der Netzhaut erzeugt. Das Xenonlicht wird bevorzugt vom Melanin absorbiert. Das Licht des Argonionenlasers (488 bis 515 nm) wird von allen Pigmenten absorbiert. Das Licht des Kryptonionenlasers (647 nm) wird bevorzugt von Melanin absorbiert. Die Brennflecke, die sich mit Lasern auf der Netzhaut erzeugen lassen, haben Durchmesser von 0,05 bis 1 mm.
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