Lexikon der Optik: Sehschärfebestimmung
Sehschärfebestimmung, Visusbestimmung, Prüfung bzw. Messung der Sehschärfe bzw. des Visus mit Hilfe von Sehzeichen unter definierten Prüfbedingungen. Erforderlich ist sie zur subjektiven Refraktionsbestimmung, ophthalmologischen Diagnostik und Begutachtung sowie zur klinischen Funktionskontrolle.
Normsehzeichen ist nach DIN 58220 der Landolt-Ring, der als kleinstes auflösbares Sehdetail eine Lücke hat, deren Breite der Strichdicke des Ringes entspricht. Die Darbietungsbedingungen für das Normsehzeichen sind hinsichtlich folgender Faktoren festgelegt und werden als Standardverfahren bezeichnet:
- Darstellung schwarz auf weißem Grund ohne wahrnehmbare Leuchtdichteunterschiede im Sehzeichen selbst oder zwischen verschiedenen Sehzeichen;
- Abstufung der Visuswerte und der Sehzeichengröße im Bereich von Visus 0,05 bis 0,5 in logarithmischer und von Visus 0,5 bis 2,0 in arithmetischer Progression;
- Prüffelddurchmesser muß mindestens einem Sehwinkel von 4° entsprechen;
- Mindestabstand zwischen den Sehzeichen (in ') soll 5×Strichbreite (in ') +12' betragen;
- Prüfentfernung 5 m ±5%;
- Prüffeldleuchtdichte soll 200 bis 500 cd/m2 betragen;
- Sehzeichenleuchtdichte am Ort der Darbietung maximal 10% der Prüffeldleuchtdichte;
- Umfeldleuchtdichte soll geringer als die des Prüffeldes sein, aber 25% der Prüffeldleuchtdichte nicht unterschreiten;
- Abbruchkriterium der Prüfung ist erreicht, wenn mehr als 25% falsche Angaben gemacht werden, wobei die letzte Visusstufe vor dem Abbruch gewertet wird.
Die Anwendung des Normsehzeichens und des Standardverfahrens ist bei Tauglichkeitsuntersuchungen und Gutachten obligatorisch. Werden für die subjektive Refraktionsbestimmung andere Sehzeichen als das Normsehzeichen benutzt, so müssen diese an das Normsehzeichen angepaßt (angeschlossen) sein. Unter Anschluß eines Sehzeichens versteht man den statistischen Nachweis, daß die Abweichung der Erkennbarkeit des angewendeten Sehzeichens gegenüber dem Normsehzeichen nicht mehr als 5% beträgt.
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