Metzler Lexikon Philosophie: Fehlschluss
Ein deduktiver F. ist ein Argument, das nicht wahrheitserhaltend ist, bei dem also der Fall eintreten kann, dass die Prämissen wahr sind, die Konklusion jedoch falsch ist. z.B. ist folgender Schluss nicht gültig: 1. Prämisse: wenn A, dann B; 2. Prämisse: B; Konklusion: also A. Alltagssprachliches Bsp.: 1. wenn Johannes Malaria hat, dann hat er Fieber; 2. Johannes hat Fieber; 3. also hat er Malaria; die Wenn-dann-Aussage der ersten Prämisse ist gültig, ebenso (möglicherweise) die Feststellung der 2. Prämisse, ohne dass die Konklusion richtig sein muss, denn Johannes könnte ebensogut eine Lungenentzündung haben, die das Fieber hervorruft. Der F. kommt dadurch zustande, dass das Rechtfertigungsverhältnis missachtet wird. In dem gültigen Schluss des modus ponens (1. wenn A, dann B, 2. A, 3. also B) ist die Rechtfertigung des Schlusses aus der Zusatzprämisse auf die Konklusion in der ersten Prämisse begründet: Die Implikation berechtigt, aus dem Wenn-Satz den Dann-Satz zu deduzieren. In dem genannten F. wird die Implikation missachtet und von dem Dann-Satz auf den Wenn-Satz geschlossen (was durch die Implikation nicht gerechtfertigt ist). Ein F. der Form »1. wenn A, dann B, 2. nicht A, 3. also nicht B« wird zwar analog dem modus tollens (1. wenn A, dann B, 2. nicht B, 3. also nicht A) formuliert, dabei wird die Rechtfertigung der Implikation »überinterpretiert« zu einer Äquivalenz: A genau dann, wenn B (was den Schluss von »nicht A« auf »nicht B« zuließe). Alltagssprachliches Beispiel: Es gilt zwar: »wenn Johannes Malaria hat, dann hat er Fieber«, woraus sich aber nicht ableiten lässt, dass man bei Fieber immer Malaria hat. – Das Argument des F.es wird in unterschiedlichen Kontexten angewandt, um zu zeigen bzw. behaupten zu können, dass bestimmte Annahmen in keinem korrekten Verhältnis zu der Schlussfolgerung stehen bzw. bestimmten Definitionsversuchen falsche Folgerungen unterlegt werden (Abstractive fallacy, Fehlschluss, naturalistischer).
In der klassischen Logik werden im Hinblick auf die gültigen Syllogismen folgende Grundsätze formuliert, deren Verletzung die Schlussformen ungültig machen: 1. Im Schlusssatz (d.i. einer Konklusion aus zwei Prämissen) darf nie ein Term auftreten, der in keiner der Prämissen enthalten war. 2. Im Schlusssatz darf kein Term mit einer Quantität (alle, einige) vorkommen, die größer wäre als seine Quantifizierung in der Prämisse. Eine Verletzung dieses Grundsatzes führt zum F. des latius hos. 3. Der Ausdruck für den Mittelbegriff darf nicht in zwei verschiedenen Bedeutungen im Ober- und Untersatz gebraucht werden. Das hätte zur Folge, dass vier Termini die wesentlichen Bestandteile der Prämissen bilden. Dies stellt den F. des Quaternio terminorum dar.
Literatur:
- W. K. Essler/R. F. M Cruzado: Grundzüge der Logik I. Das logische Schließen. Frankfurt 41991. S. 43 ff
- A. Pfänder: Logik. Tübingen 31963. S. 328 ff.
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