Metzler Lexikon Philosophie: Selbstbewusstsein
Mit dem Begriff des S.s ist in der Tradition der Philosophie der Anspruch einer letzten Begründung des Wissens oder Erkennens und der einer Selbstvergewisserung des Menschen als praktisches Subjekt verbunden. Der methodische Zweifel Descartes’ führt zu jenem unbezweifelbaren ego cogito, das seiner Ansicht nach auch das unmittelbare Bewusstsein von sich selbst als denkendem Sein (res cogitans) einschließt. Von diesem Versuch, einen absolut sicheren Boden für das Wissen aus dem S. zu gewinnen, ist der Kantische Begriff des S.s zu unterscheiden. Für Kant stellt sich die Frage nach dem notwendigen Einheitspunkt der synthetisierenden Leistungen des Bewusstseins. Kant unterscheidet dabei das empirische von dem transzendentalen Bewusstsein. Die Einheit des Bewusstseins ist der Grund aller Gegenstandskonstitution. Ohne Bezug auf ein empirisches Bewusstsein gäbe es die Vorstellungen nicht. Andererseits hat alles empirische Bewusstsein einen notwendigen Bezug auf ein transzendentales Bewusstsein. Es stellt den obersten einheitsstiftenden Bezugspunkt allen empirischen Bewusstseins dar. Die Notwendigkeit eines solchen Einheitspunktes begründet Kant mit dem Hinweis, dass alles Erkennen in der Verbindung einer Vielfalt von Vorstellungen zu einer Einheit bestehe. Unter dem gesuchten obersten Prinzip aller Verbindung (Synthesis) versteht Kant jene Verstandeshandlung, die allen Formen der Synthesis zugrundeliegt. Dieses Einheitsmoment wird durch das »ich denke, das alle meine Vorstellungen begleiten können muss« (KrV B 131 f.) repräsentiert. Er bezeichnet es als transzendentale Einheit des Bewusstseins. Wir haben damit nur eine leere Vorstellung des »ich denke«, ein »bloßes Bewusstsein« zur Verfügung, das insofern eine ursprüngliche Apperzeption darstellt, als sie aus keiner anderen Vorstellung abgeleitet wurde. Die transzendentale Synthesis der Apperzeption stellt nur eine logische Bestimmung dar, die nicht dazu verleiten darf, dieses Ich in einem gegenständlichen Sinne zu deuten. – Für Fichte ist im S. das Bewusstsein der eigenen Autonomie verankert. Das Ich ist zugleich das Handelnde und das Produkt der Handlung; das Tätige und das, was durch die Tätigkeit hervorgebracht wird; Handlung und Tat sind Eins und ebendasselbe, und dabei ist das: Ich bin, Ausdruck einer Tathandlung. Als praktisches Ich wird es sich seiner allbildenden Aktivität bewusst, indem es sich in seinen Produkten der Tätigkeit anschaut. Aus diesem Verständnis von S. heraus kann Fichte auch behaupten, dass jede historische Form der Kultur eine Entwicklungsstufe des S.s darstellt. – In Hegels Philosophie hat das S. die Bedeutung eines fundamentalen ontologischen Prinzips der Bildung der gesamten Wirklichkeit. Alles ist ein Moment des Prozesses des Sichselbstsetzens, -bildens und -bestimmens des Geistes. Die Subjektivität repräsentiert für Hegel das Prinzip, aus dem man die Mannigfaltigkeit der Wirklichkeit und ihre Einheit erklären kann. Er denkt es als prozessuales Prinzip, das sich als die Bewegung des Sichselbstsetzens oder die Vermittlung des Sichanderswerdens mit sich selbst begreift. In der Phänomenologie des Geistes zeigt er auf, wie das S. die Struktur der Entwicklungsstufen des Bewusstseins bestimmt. Die Erfahrung des Bewusstseins beinhaltet auf jeder Stufe seiner Entwicklung zwei Aspekte: Es ist einerseits Bewusstsein des Gegenstands und andererseits Bewusstsein seiner selbst, d.h. es weiß um sein Wissen und dessen mögliche Beschränkungen.
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In der Alltagssprache meinen wir im Deutschen mit S. ein positives Selbstwertgefühl, im Englischen bezeichnet das Adjektiv »self-conscious« das negative Gegenstück dazu: Befangenheit, Gehemmtheit. In beiden Fällen verwendet die Alltagspsychologie das Prädikat »selbstbewusst« wertend. In der Philosophie hingegen ist S. ein wertneutraler, psychologisch unspezifizierter Oberbegriff für Phänomene, bei denen Subjekte etwas von sich selbst oder ihren eigenen mentalen Zuständen wissen. Descartes hat mit seinem Grundsatz »cogito (ergo) sum«, »ich denke, (also) ich bin«, beide Momente verbunden: das Wissen von meinen mentalen Zuständen (cogito) und die Gewissheit meiner Existenz als Subjekt dieser Zustände (sum). Das epistemische Charakteristikum der Infallibilität (Unbezweifelbarkeit, Unkorrigierbarkeit) des Wissens von meinen mentalen Zuständen geht einher mit der direkten Referenz von »ich« auf das Subjekt der Zustände. Mentale Zustände im Sinne der cogitationes haben die Eigenschaft, dass ihr Auftreten nicht nur faktisch der Fall ist, sondern davon auch ein unfehlbares Wissen möglich ist. Alle drei Momente des S.s sind aufklärungsbedürftig: das Subjekt (Ist es ein Ego bzw. Ich? Ein anonymes Bewusstsein? Eine Person?); das Objekt (Sind es die verschiedenen mentalen Zustände? Das Ich? Ein anonymes Bewusstsein? Eine Person?); die Relation zwischen beiden (Ist S. begrifflich-propositionales Wissen oder nicht-begriffliches Gewahren? Ist es ein »Spüren«? Unmittelbare Bekanntschaft mit sich?). – Ausgangspunkt einer Selbstbewusstseinstheorie kann die Analyse von S. artikulierenden Sätzen sein, in denen ein Subjekt sich selbst eigene Zustände bzw. entsprechende Prädikate zuschreibt. Solche Sätze haben die Form »Ich weiß, dass ich F«. Dabei steht »F« als Variable für alle Arten von Eigenschaften (Zuständen) bzw. Prädikaten, die einem Objekt irgendeiner Art zugeschrieben werden können. Im Hinblick auf Personen, verstanden als Wesen, die ein bewusstes Leben führen, können zwei Prädikatenklassen unterschieden werden: (1) Prädikate, die materielle Eigenschaften (körperliche Merkmale, raumzeitliche Situationen) zuschreiben (M-Prädikate); (2) Prädikate, die mentale Zustände zuschreiben (P-Prädikate) (vgl. P. Strawson). Die zweite Klasse kann wiederum in drei Unterklassen differenziert werden: (2.1) Prädikate, die gegenwärtige Bewusstseinszustände zuschreiben (P*-Prädikate); (2.2) Prädikate, die Verhaltensdispositionen oder Bewusstseinszustände als vergangene, zur Geschichte einer Person gehörige zuschreiben (G-Prädikate); (2.3) Prädikate, die Verhaltensdispositionen zuschreiben und damit Persönlichkeitscharakterisierungen treffen (V-Prädikate). Alle vier Prädikatentypen sind auf eine Person anwendbar. In einer Selbstbewusstseinstheorie ist nicht das Wissen, das eine Person von ihren eigenen körperlichen Eigenschaften hat (M-Prädikate), von Interesse; dieses Wissen ist lediglich ein Sonderfall unseres Wissens von Dingen oder Tatsachen einer objektivierbaren Welt in Raum und Zeit und wird als solches in jeder Erkenntnistheorie, die die allgemeinen Bedingungen menschlichen Wissens untersucht, mitbehandelt. Der Erwerb von Informationen über den Körper der Person A ist unabhängig davon, ob A selbst irgendetwas über ihren Körper weiß. Dafür, dass einer Person körperliche Eigenschaften zugeschrieben werden können, ist S. seitens dieser Person keine notwendige Bedingung. Auch das Wissen, das eine Person A von ihren vergangenen Bewusstseinszuständen (G-Prädikate) oder Verhaltensdispositionen (V-Prädikate) hat, ist kein Fall von S. im engeren Sinne. In beiden Fällen können andere Personen über mehr und bessere Anhaltspunkte verfügen als die betroffene Person A selbst. Das Phänomen des S.s zieht gerade in denjenigen Hinsichten die Aufmerksamkeit der Philosophen auf sich, in denen es sich spezifisch von anderen Bewusstseins- und Erkenntnisformen unterscheidet. Eine Selbstbewusstseinstheorie interessiert sich in erster Linie für die Selbstzuschreibunq eigener gegenwärtiger mentaler Zustände (P*-Prädikate). Selbstzuschreibende Sätze dieser Klasse haben die Form: »Ich weiß, dass ich Φ«, wobei Φ eine Variable für eigene gegenwärtige mentale Zustände ist. An die Stelle des Verbs »wissen« können auch andere Verben treten, die eine epistemische (im Unterschied zu einer voluntativen) Einstellung bezeichnen, wie glauben oder spüren.
Selbstbewusstseinstheorien bemühen sich vor allem um eine Aufklärung (1) des spezifisch subjektiven Erlebnischarakters, den bewusste mentale Zustände für die Person haben, die sich in ihnen befindet, und (2) des Identitätswissens, das (mindestens implizites) konstitutives Moment des Bewusstseins einer Person von sich selbst ist. Für mentale – nicht für physikalische – Zustände ist es wesentlich, dass sie immer jemandes Bewusstseinszustände sind. Sie sind nicht anonym, sondern mindestens prima facie subjektiv und gehören einer Person zu: meine, deine, ihre, seine. Dies impliziert nicht, dass alle mentalen Zustände ipso facto bewusst wären; es gibt gute Gründe dafür, die Möglichkeit unbewusster mentaler Zustände nicht auszuschließen. Den subjektiven Erlebnischarakter hat Th. Nagel auf die Formel gebracht: Es ist mir so-und-so zumute. Erlebe ich etwas so-und-so, dann ist es für mich auch so. Anders als bei Wahrnehmungen raumzeitlicher Gegenstände und deren Qualitäten gibt es hier keine Möglichkeit, anhand von Kriterien, die von meiner Erlebnisperspektive unabhängig sind, zu überprüfen, ob zwischen meinem Erleben und dem Erlebten eine Divergenz besteht. Die Behauptung, es sei da etwas Rotes, lässt sich anhand von objektiven Kriterien korrigieren. Aber dass ich diese Rot-Wahrnehmung, ein Rot-Erlebnis habe, das wird durch eine solche Korrektur nicht betroffen. Meine Meinung darüber, dass ich etwas und was ich erlebe (empfinde, spüre etc.), ist ipso facto wahr, sie ist infallibel und unkorrigierbar. Es gibt keine Fehlattribution (Fehlprädikation). – Dasselbe gilt für mein Bewusstsein, dass ich es bin, der erlebt. Habe ich das Bewusstsein, dass ich dies-und-jenes erlebe (empfinde, spüre etc.), so bin ich es, der erlebt (empfindet, spürt etc.). Beim S. können keine Kriterien für die Identifizierung des Referenten von »ich« angewandt werden. Obwohl »ich« ein deiktischer Ausdruck ist und solche Ausdrücke zur Klasse der singulären Terme gehören, die gewöhnlich identifizierende, individuierende Funktion haben, wird durch »ich« nichts im gewöhnlichen Sinne individuiert oder identifiziert. Die Selbstzuschreibung gegenwärtig bewusster mentaler Zustände ist auch hinsichtlich des Referenten von »ich« kriterienlos (direkte Referenz). Allerdings ist nicht jede, sondern nur eine bestimmte Klasse von Prädikaten unmittelbar und kriterienlos selbstzuschreibbar. Bei M-Prädikaten, G-Prädikaten und V-Prädikaten ist Fehlprädikation genauso möglich, wie bei jeder anderen Erkenntnistorm. Lediglich bei P* Prädikaten sind Fehlprädikation und Fehlidentifikation ausgeschlossen. Nur bei dieser Prädikatenklasse gelten Infallibilität und Unkorrigierbarkeit. Bei P*-Prädikaten gibt es weder Verifikationskriterien für die Attribution (M) noch Identifikationskriterien für den Referenten (ich). Im S. habe ich einen privilegierten Zugang zu mir selbst und meinen gegenwärtigen Bewusstseinszuständen. Es besteht daher zwischen der erstpersönlichen und der drittpersönlichen Kenntnis der gegenwärtigen bewussten mentalen Zustände einer Person A eine epistemische Asymmetrie. Ich weiß von mir, dass ich Φ, aus anderen Gründen (auf einer anderen epistemischen Grundlage) als ein Dritter von mir weiß, dass ich Φ. Die epistemische Asymmetrie ist aber gekoppelt an eine veritative Symmetrie zwischen erst- und drittpersönlichen Berichten über die fraglichen mentalen Zustände. Die Wahrheitsbedingungen sind dieselben bei (1) »Ich weiß, dass ich Φ« und (2) »Er weiß, dass er Φ«, vorausgesetzt, der Referent von »ich« in (1) ist identisch mit dem Referenten von »er« in (2).
Nach Strawson ist das S. eines Subjekts A an zwei Bedingungen geknüpft: (1) Auf A müssen sowohl Prädikate, die mentale Zustände zuschreiben (P-Prädikate), als auch Prädikate, die körperliche Eigenschaften zuschreiben (M-Prädikate), anwendbar sein. (2) Von den P-Prädikaten, die sich das Subjekt A selbst zuschreibt, muss prinzipiell gelten, dass (a) sie A auch aus der Perspektive dritter fremdzugeschrieben werden können und (b) A sie seinerseits dritten fremdzuschreiben kann. Der Referent der Selbstzuschreibung von P*- Prädikaten und damit das Subjekt des S.s bin ich als Person, d.h. als Einheit von Bewusstsein und Körper, nicht als reines Ego. D. Davidson gibt auf die Frage nach den epistemischen Charakteristika von S. eine sprachphilosophische Antwort: Die »first person authority« beschränkt sich darauf, dass der Sprecher gewöhnlich weiß, was er meint. D. Dennett interpretiert S. im Zusammenhang seines Konzepts narrativer Identität. Nach R. Rorty (eliminativer Materialismus) wird die Frage hinfällig, sobald man den erkenntnistheoretischen Fundamentalismus als ein insgesamt verfehltes Projekt verabschiedet. Die Kriterienlosigkeit der Selbstzuschreibung mentaler Zustände ist kein epistemologisches Fundament und hat auch kein solches, sondern sie ist lediglich eine sozial-kulturelle Konvention, erstpersönliche Aussagen über eigene gegenwärtige Bewusstseinszustände nicht anzuzweifeln. Physikalistische Theorien reduzieren S. auf Selbstreferenzstrukturen in neuronalen Systemen.
S. kann sprachanalytisch im Rekurs auf selbstzuschreibende Sätze zwar hinsichtlich einiger wesentlicher Strukturmerkmale analysiert werden. Eine solche Analyse legt S. jedoch auf propositionales Wissen und sprachstrukturelle Bedingungen fest. Demgegenüber wird verschiedentlich die Nicht-Propositionalität uninterpretierter Empfindungsdaten und Gefühle (Qualia; raw feels) einerseits, und eines ursprünglichen Vertrautseins des Bewusstseins mit sich selbst andererseits, geltend gemacht.
Neben den epistemischen und veritativen Bedingungen ist die Struktur von S. aufklärungsbedürftig. Im S. weiß ich nicht nur um meine Bewusstseinszustände qua Inhalte, sondern auch um mich als einheitliches Subjekt meiner Zustände qua formaler Bedingung von S. (Ich, Selbst). Numerische Identität des Subjekts und Pluralität-Diversität der Zustände sind konstitutiv für S. Kant führt daher die Unterscheidung zwischen reinem S. (Einheit der Apperzeption), die für den Identitäts-Gedanken aufkommt, und empirischem S. (innerem Sinn), wodurch stets eine Pluralität von Vorstellungen gegeben ist, ein. Aufgrund des mit der Kriterienlosigkeit gegebenen Gewissheitsprivilegs ist S. von Descartes zum geltungstheoretischen Maßstab und Ausgangspunkt der Philosophie gemacht worden. Die Erkenntnistheorie der Neuzeit bleibt über Kant, Fichte, Schelling bis zu Husserl und Sartre maßgeblich von dieser Grundidee beeinflusst. Bis in die Gegenwart wird S. immer wieder ins Zentrum der Diskussion über die Begründung der Philosophie gestellt und die Frage erörtert, ob S. ein ursprüngliches Phänomen und fundamentale Bedingung allen Bewusstseins ist oder lediglich ein Sonderfall intentionaler Zustände ohne besondere begründungstheoretische Funktion. – Entwicklungspsychologisch (Piaget) ist S. kein ursprüngliches Phänomen, sondern bildet sich erst im Verlauf der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes aus. Es ist Ergebnis der Differenzierung der frühkindlichen ungetrennten Subjekt-Objekt-Einheit in Ich und Welt durch Erfolg und Misserfolg im Umgang mit den Dingen.
Literatur:
- F. Brentano: Psychologie vom empirischen Standpunkt (1874)
- R. Descartes: Discours de la méthode. Hamburg 1990
- Ders.: Meditationes de prima philosophia (1641)
- J. G. Fichte: Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre (1794)
- Ders.: Versuch einer neuen Darstellung der Wissenschaftslehre (1797/98)
- M. Frank: Selbstbewußtsein und Selbsterkenntnis. Stuttgart 1991
- Ders. (Hg.): Selbstbewußtseinstheorien von Fichte bis Sartre. Frankfurt 1991
- Ders. (Hg.): Analytische Theorien des Selbstbewußtseins. Frankfurt 1994
- G. W. F. Hegel: Phänomenologie des Geistes (1807)
- D. Henrich: Fichtes ursprüngliche Einsicht. Frankfurt 1967
- Ders.: Selbstbewußtsein. In: Hermeneutik und Dialektik. Tübingen 1970. Bd. 1, S. 257–284
- D. Hume: Treatise of Human Nature (1739/40)
- E. Husserl: Logische Untersuchungen (1900/01)
- I. Kant: Kritik der reinen Vernunft (1781/1787)
- B. Kienzle/H. Pape (Hg.): Dimensionen des Selbst. Frankfurt. 1991
- G. W. Leibniz: Monadologie (1714)
- J. Locke: Essay Concerning Human Understanding (1690)
- U. Pothast: Über einige Fragen der Selbstbeziehung. Frankfurt 1971
- J.-P. Sartre: L’Etre et le Neant. Paris 1943 (dt. Das Sein und das Nichts. Reinbek 1962)
- Ders.: Conscience de soi et connaissance de soi. Paris 1948 (dt. Bewußtsein und Selbsterkenntnis. Reinbek 1973)
- S. Shoemaker: Self-Knowledge and Self-Identity. Ithaca/London 1963
- P. F. Strawson: Individuals. 1959
- E. Tugendhat: Selbstbewußtsein und Selbstbestimmung. Frankfurt 1979.
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