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Das aktuelle Stichwort: Contergan

Vor fünfzig Jahren begann einer der größten Arzneimittelskandale der bundesdeutschen Geschichte: Ein Medikament kam auf den Markt, das Menschen vor Schlaflosigkeit bewahren sollte. Wegen seiner angeblich ausgezeichneten Verträglichkeit auch werdenden Müttern empfohlen, wurde Contergan von tausenden schwangeren Frauen eingenommen - mit schrecklichen Folgen.
Contergan-Tablette
"Die ungewöhnliche Verträglichkeit von Contergan forte wurde in zahlreichen tierexperimentellen Untersuchungen und in umfangreichen klinischen Prüfungen nachgewiesen", hieß es in der Packungsbeilage des Beruhigungsmittels. Anders als übliche Schlafmittel aus der Klasse der Barbiturate senkte es weder den Blutdruck noch machte es süchtig, und sogar bei einer Überdosierung von mehr als hundert Tabletten ließ es sich nicht zum Suizid verwenden.

Wegen seiner unbedenklichen Wirkung wurde das Medikament selbst Schwangeren und Kindern empfohlen. Rezeptfrei war es in allen Apotheken der Bundesrepublik zu kaufen und stieg schnell zum Marktführer unter den Beruhigungsmitteln auf. Auch im Ausland war das Präparat ein Renner: Über vierzig Länder importierten es.

Schon zwei Jahre nach der Markteinführung am 1. Oktober 1957 berichteten allerdings immer mehr Kinderkliniken von gehäuft auftretenden Missbildungen bei Neugeborenen. So zählte die Städtische Kinderklinik Krefeld dreizehn Fälle von fehlgebildeten Gliedmaßen in den vorangegangenen zehn Monaten. Mitte 1961 traten solche Missbildungen schon tausendfach auf, doch kannte niemand bis dahin die mögliche Ursache. Da aber weder in der DDR noch in der Schweiz oder in Belgien auffällig viele Kinder mit Fehlbildungen zur Welt kamen, schloss man den radioaktiven Niederschlag vergangener Atombombentests als Grund aus.

Im Spätherbst 1961 äußerten der Hamburger Kinderarzt Widukind Lenz und der australische Gynäkologe William Griffith schließlich unabhängig voneinander den Verdacht, Contergan könne im Zusammenhang mit den Fehlbildungen stehen. Lenz wandte sich am 15. November 1961 mit seinem Verdacht an den Forschungsleiter der Firma Grünenthal, dem Hersteller von Contergan. Der Pharmakonzern drohte im Gegenzug mit Klage und bezichtigte Lenz des Rufmordes. Der Aufforderung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das Präparat unverzüglich zurückzuziehen, kam die Firma ebenfalls nicht nach, sondern schlug stattdessen vor, die Tablettenpackungen mit der Aufschrift "Nicht in der Schwangerschaft nehmen" zu versehen.

Nachdem die Presse von dem Zusammenhang Wind bekommen hatte und auch die Gesundheitsbehörden der anderen Länder informiert worden waren, nahm die Firma Grünenthal am 27. November 1961 schließlich das Mittel "bis zur wissenschaftlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen" vom Markt. Erst nach und nach traten die gewaltigen Auswirkungen des Medikaments ans Licht: Weltweit mehr als 10 000 Kinder kamen in den vier Jahren, in denen das Medikament zu kaufen war, mit Missbildungen auf die Welt – in Deutschland allein etwa 4000. Obwohl es anfänglich hieß, dass ihre Lebenserwartung gering sei, überlebten 2800 Betroffene.

Zeitweise nahm man an, die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn das Medikament eine geringfügig andere Zusammensetzung gehabt hätte. Der eingesetzte Wirkstoff Thalidomid bestand je zur Hälfte aus den beiden Spiegelbildern des Moleküls – aber nur die eine Molekül-Variante galt als fruchtschädigend: Sie verhindert die Bildung neuer Blutgefäße. Die Forscher vermuteten, der Verzicht auf diese Thalidomid-Version hätte das Medikament unschädlich gemacht. Doch später haben Wissenschaftler bemerkt, dass sich die beiden Spiegelbilder automatisch ineinander umwandeln.

Heute wird der Wirkstoff Thalidomid trotz zahlreicher Proteste vereinzelt wieder eingesetzt – zum Beispiel gegen das Multiple Myelom, eine besonders aggressive Form des Knochenmarkkrebses. Hier wird die eigentliche Ursache für die Missbildungen des Fötus therapeutisch genutzt: Bilden sich keine neuen Blutgefäße aus, können heranwachsende Tumore nicht versorgt werden, und sie sterben folglich ab. In Deutschland ist das Präparat jedoch nur unter besonderen Auflagen gegen eine schmerzhafte Verlaufsform von Lepra zugelassen – die beruhigende Wirkung des Medikaments gilt nun als störende Nebenwirkung.

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