Lexikon der Ernährung: Lebensmittel-Monitoring
Lebensmittel-Monitoring, Emonitoring on foods, food monitoring, die gebräuchliche Bezeichnung für entsprechende Datenerhebungen und -auswertungen bei Lebensmitteln. Die Begriffsbestimmung beruht im Wesentlichen auf einer internationalen Definition.
L. ist ein eigenständiger Teil der amtlichen Lebensmittelüberwachung, der für Deutschland im § 46 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes geregelt ist. Es handelt sich um ein seit 1995 in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführtes Mess- und Beobachtungsprogramm, bei dem Lebensmittel repräsentativ auf Gehalte an gesundheitlich bedenklichen Stoffen (z. B. Umweltschadstoffe, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinkontaminationen sowie Nitrat-/ Nitritbelastungen) mit dem Ziel untersucht werden, das Vorkommen dieser Substanzen zu ermitteln und eventuelle Gefährdungspotenziale für die Gesundheit der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen. Die Erfassung dient insbesondere dem vorbeugenden Verbraucherschutz (vgl. Essay: Ernährungspolitik).
Die Aufgaben des L. sind auf Bund und Länder verteilt. Die erforderliche Probenentnahme und Lebensmittelanalytik wird von den Untersuchungsbehörden der Länder als Routineaufgabe durchgeführt. Die Datenauswertung und Berichterstattung erfolgt jährlich durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in einer eigenen Berichtsreihe. Die Daten sind im Internet verfügbar. Die Ergebnisse von 1995–1998 (insgesamt ca. 19.000 Proben mit etwa 750.000 Einzelergebnissen) zeigen, dass Lebensmittelkontaminationen mit unerwünschten Stoffen gering waren. Höchstzulässige Mengen für Pflanzenschutzmittel und persistente Organochlorverbindungen wurden bei den meisten Lebensmitteln nur in wenigen Ausnahmefällen überschritten. Einige Obst- und Gemüsearten (Weintrauben, Steinobst, Broccoli, Feldsalat) wiesen dagegen teilweise hohe Nitrat-/ Nitritgehalte auf. Die Aflatoxingehalte von Pistazien lagen bei etwa der Hälfte aller Proben über der bundesdeutschen Höchstmengengrenze.
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