Lexikon der Ernährung: Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelkontrolle, E(food)supervision, die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch externe Kontrollorgane. Die Grundlagen sind EU-weit vorgegeben, jedoch im Einzelnen jeweils in die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten mit den entsprechenden Ausführungsvorschriften integriert (vgl. Essay: Ernährungspolitik). So kann die Überwachung durch Betriebskontrollen und durch stichprobenartige Überprüfung der Produkte erfolgen oder im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings. Die entsprechend hierzu beauftragen Personen können die Betriebsräume besichtigen, geschäftliche Aufzeichnungen einsehen und gegebenenfalls hiervon Abschriften anfertigen. Es ist ihnen jedoch nicht gestattet, diese Unterlagen zu beschlagnahmen. Der Betriebsinhaber hat bei der Überwachung seines Betriebes bestimmte Duldungs- und Mitwirkungspflichten, aber auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, von dem er Gebrauch machen kann.
Die Überwachung ist in Deutschland Gegenstand des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und obliegt den Bundesländern. Die obersten Landesbehörden organisieren und koordinieren die Überwachung innerhalb eines Bundeslandes. Die Überwachung vor Ort wird von entsprechend geschultem Personal der unteren Verwaltungsbehörden durchgeführt, in der Regel von Polizei- und Ordnungsbehörden (z. B. in Baden-Württemberg der Wirtschaftskontrolldienst). Die Arbeit wird unterstützt von lebensmittelchemischen, Veterinär- und Medizinal-Untersuchungsanstalten (Lebensmitteluntersuchungsanstalt). In der Schweiz obliegt der Vollzug den kantonalen Behörden.
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