Lexikon der Mathematik: Mehrschrittverfahren
Vorgehensweise zur näherungsweisen (numerischen) Berechnung der Lösung von Anfangswertproblemen gewöhnlicher Differentialgleichungen der Form y′ = f(x, y), y(x0) = y0.
Dabei werden mit einer Unterteilung des Definitionsgebiets in (meist) äquidistante Stellen xi = x0 + ih, i = 1, 2, …, Näherungen yi von y(xi) berechnet. Im Gegensatz zu Einschrittverfahren werden in den verwendeten Approximationsformeln an der Stelle xi nicht nur die Werte von xi−1, sondern auch Werte weiter zurückliegender Stellen verwendet. Ein allgemeines (lineares) m-Schrittverfahren läßt sich beschreiben in der Form
mit s = i − m, i ≥ m, und festen Koeffizienten aj und bj, für die \({a}_{0}^{2}+{b}_{0}^{2}\ne 0\) gelten muß. Üblicherweise ist am = 1 normiert. Das Mehrschrittverfahren heißt explizit, falls bm = 0, andernfalls heißt es implizit. Beispiel für ein explizites Mehrschrittverfahren ist die Adams-Bashforth-Methode, für ein implizites Verfahren die Adams-Moulton-Methode.
Um ein Mehrschrittverfahren anwenden zu können, benötigt man neben dem Startwert y0 auch Näherungen für y1, …, ym−1, welche man z. B. durch ein Einschrittverfahren ermitteln kann.
Der lokale Diskretisierungsfehler di eines Mehrschrittverfahrens an der Stelle xi wird definiert als die Größe
Ein Mehrschrittverfahren hat die Verfahrensordnung p, falls di = O(hp+1). Es heißt konsistent, wenn die Verfahrensordnung mindestens gleich 1 ist. Ordnet man dem Mehrschrittverfahren die beiden charakteristischen Polynome
zu, so ist die Konsistenz äquivalent mit den Bedingungen ψ(1) = 0 und ψ′(1) − ϕ(1) = 0.
Konsistenz ist noch nicht hinreichend für die Konvergenz des Verfahrens für h → 0. Vielmehr muß es auch noch (null)stabil sein, was besagt, daß die Wurzeln ξ von ψ betragsmäßig ≤ 1 sein müssen, wobei „=“ nicht für mehrfache Wurzeln erfüllt sein darf. Ein Mehrschrittverfahren ist demnach genau dann konvergent, wenn es konsistent und nullstabil ist.
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