Metzler Lexikon Philosophie: Legismus
chinesische Philosophenschule, die die umfassendste Rechts- und Staatsphilosophie der frühen chinesischen Philosophie entwickelt hat und ihre Blütezeit im 4. und 3. Jh. v. Chr. hatte. Die chinesische Bezeichnung Fa Jia (Fa) findet erst seit dem 2. Jh. v. Chr. Verwendung und wird in der westlichen Literatur häufig auch mit »Legalismus« wiedergegeben. Zu den Begründern des L. wurden die Minister Guan Zhong, Li Kui und Zi Chan gezählt. Li Kui hatte den ersten chinesischen Gesetzeskodex verfasst, und Zi Chan hatte 536 v. Chr. zum ersten Mal eine Strafgesetzgebung durchgesetzt. Im 4. Jh. v. Chr. werden Shen Dao, Shang Yang und Shen Buhai dem L. zugerechnet. Shen Dao betonte den Aspekt der staatlichen Macht, Shang Yang die Gesetzgebung und Shen Bu Hai rechtspolitische Machttechniken. Die philosophisch bedeutendste Schrift stammt von Han Fei (Zi) (ca. 280–233). Als Schüler des Xun Zi integrierte er Konzepte des Konfuzianismus, v.a. aber des Daoismus. Als ›metaphysischen‹ Überbau übernimmt er das Konzept des Dao. Bereits das Guan Zi, ein dem Guan Zhong zugeschriebenes heterogenes Werk, das zwischen dem 5. und 3. Jh. v. Chr. entstanden ist, hatte geschrieben: »Gesetz (Fa) ist das vollkommene Dao der Welt, das der berufene (Sheng Ren) Herrscher in die Praxis umsetzt« (Guanzi: Ren Fa). Han Fei (Zi) schreibt in seinen ›Erläuterung zu Lao Zi‹: »Wenn man Angelegenheiten auf der Grundlage von Dao und dessen (sichtbarer) Struktur (Li, Logos) betreibt, so werden sie notwendig gelingen.« Gesetze spiegeln demnach das namenlose und dynamische, überall herrschende Urprinzip (Dao) wieder. Sie setzen das Dao gesellschaftlich um, wobei die Position des Herrschers die des unbewegt Bewegenden ist. Dazu wird ein Beamtenapparat benötigt, der die Machtmittel besitzt, die Rechtsnormen ohne Ansicht der Person durchzusetzen. Im Gegensatz zum Konfuzianismus idealisiert der L. die Vergangenheit nicht, sondern sucht die Umsetzung der staatlichen Ordnung in einer aktiven Gestaltung der Gesellschaft. Die Errichtung des ersten chinesischen Zentralstaates (Qin-Dynastie: 221–207 v. Chr.) war wesentlich ein Verdienst des L. Textgeschichtlich bedeutsam war die im Rahmen der Normierung der Gesellschaft erfolgte Verbrennung nicht-legistischer Schriften. Das Scheitern der Qin-Dynastie und deren negative Beurteilung durch konfuzianische Historiker hat den L. zum in China vielzitierten Beispiel moralisch verwerflicher Philosophie gemacht. Dennoch sind viele administrativen und rechtlichen Vorstellungen des L. im Staatskonfuzianismus der Han-Zeit (206–220) aufgegangen. Versuche der Wiederbelebung des L. sollten nur Episoden bleiben. Akademisches Interesse für den L. hat sich erst wieder im ausgehenden 19. Jh. geregt.
Literatur:
- A. Forke: Geschichte der alten chinesischen Philosophie. Hamburg 21964
- R. Moritz: Die Philosophie im alten China. Berlin 1990
- H. P. Wang/L. S. Chang: The Philosophical Foundations of Han Fei’s Political Theory. Hawaii 1986.
MLE
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