Neuroethik: Wie tot ist tot?
Ein Mensch ohne Hirnfunktion gilt medizinisch und juristisch als tot – auch wenn sich seine Brust dank Beatmungsgerät noch bewegt und das Herz weiterschlägt. Ist diese Praxis noch zeitgemäß? Oder sollten gar Komapatienten für tot erklärt werden – etwa um Organspenden zu erleichtern?
Alexander K. liegt auf der Intensivstation eines Krankenhauses. Er wird künstlich beatmet, sein Herz schlägt, das Elektroencephalogramm (EEG) des Gehirns zeigt jedoch eine Nulllinie. Petra M. ist ebenfalls an einem Beatmungsgerät angeschlossen. Ihr Gehirn ist irreversibel geschädigt. Sie wird nie wieder zu sich kommen, nie mehr selbst essen oder auch nur selbstständig atmen können. Ihr EEG offenbart allerdings immer noch eine – wenn auch sehr geringe – Hirntätigkeit. Klaus S. wiederum liegt seit fünf Jahren mit einem schweren Hirnschaden in einem Pflegeheim. Er atmet ohne Hilfe von Maschinen, wird aber künstlich ernährt. Höchstwahrscheinlich wird er ebenfalls nie wieder aufwachen und auf das Geschehen um sich herum reagieren können. Doch wie bei Petra M. zeigt auch sein EEG noch eine minimale Hirnaktivität. Drei Schicksale, jedes ohne Hoffnung auf Genesung. Aber welcher der drei Patienten kann als tot gelten? ...
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