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Ökotoxikologie: Quecksilber hemmt Radikalfänger

Huskies

Die Ernährung vieler arktischer Völker basiert vor allem auf Fisch und Fleisch. Doch gerade im Fettgewebe der bevorzugten Jagdtiere sammeln sich Schadstoffe wie Quecksilber an. Forscher von der University of Alaska in Fairbanks fanden heraus, dass eine hohe Belastung mit dem Flüssigmetall zumindest bei einheimischen Schlittenhunden den Antioxidantienspiegel senkt – und damit womöglich die Gesundheit gefährdet.

Die Tiere nehmen im Prinzip die gleiche Nahrung auf wie ihre Besitzer und können daher als Vergleich genutzt werden – etwa Lachs, der im Herbst die Fluss hochwandert. In einer Analyse von Huskiehaaren stießen Kriya Dunlap und Kollegen dabei auf eine um bis zu 170 Mal höhere Quecksilberbelastung als bei der Kontrollgruppe, die ausschließlich mit industrieller Nahrung gefüttert worden war. Eine Blutanalyse ergab zudem: Je höher die Schadstoffkonzentration ausfiel, desto niedriger war die so genannte antioxidative Kapazität – ein Indikator für die Fähigkeit der Antioxidantien, die Körperzellen vor schädlichen Sauerstoffradikalen zu schützen.

Viele Antioxidantien werden zwar vom Körper selbst produziert, doch die ebenfalls zu dieser Gruppe gehörenden Karotinoide werden vor allem über die Nahrung – etwa Lachs – aufgenommen. Durch einen höheren Lachskonsum wäre also eine höhere Konzentration an Antioxidantien im Blut als bei den Kontrollhunden zu erwarten gewesen. Doch Letztere verfügten über entsprechende Blutwerte, die bis zu sechzig Prozent höher lagen. Diese Daten deuten darauf hin, dass Quecksilber die Aufnahme der Radikalenfänger entweder hemmt oder dafür sorgt, dass sie verstärkt ausgeschieden werden.

Das Flüssigmetall wird vor allem in der Form des toxischen Methylquecksilbers vom Körper aufgenommen, das von Mikroorganismen gebildet wird, die Quecksilber mit einer oder mehreren Methylgruppen verknüpfen. Bekannt war bislang, dass es in zu hoher Konzentration beim Menschen zu Nierenversagen und Nervenschäden führen kann. (ev)

  • Quellen
Environ. Res. Lett. 10.1088/1748–9326, 2011

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