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Mittelalter: Schwere Rüstung machte Ritter müde

Schwere Rüstung machte Ritter müde
Mittelalterliche Rüstungen konnten so manchem Ritter zum Verhängnis werden – so das Resultat eines Praxistests mit neuzeitlichen Recken. Um sich in den schweren Metallpanzern zu bewegen, waren nämlich enorme Kraftanstrengungen nötig. Die Kämpfer ermüdeten schnell auf dem Schlachtfeld und verloren so Kampf und Leben.

Ein Ritter auf dem ... | ... Laufband. Für die Studie mussten sich die Probanden mehrere Minuten in voller Rüstung bewegen. Wie Kräfte zehrend das Tragen der Panzer war, konnten die Forscher anhand des Sauerstoffverbrauchs der Testteilnehmer ermitteln.
Für die Studie wurden die Teilnehmer mit Repliken gotischer Plattenpanzer des 15. Jahrhunderts gerüstet, in denen sie verschiedene Bewegungsabläufe zu absolvieren hatten. Ergebnis der dabei aufgezeichneten Sauerstoffmessungen: Die Probanden mussten zum Gehen und Laufen mehr als doppelt so viel Energie aufwenden als ungeschützt. Zudem fiel ihnen das Atmen unter dem bis zu 50 Kilogramm wiegenden Harnisch auffallend schwer.

Verantwortlich für den hohen Kraftaufwand ist die immense Belastung sämtlicher Körperteile. Würde man dasselbe Gewicht nur auf dem Rücken tragen, wäre es wesentlich leichter, Arme und Beine zu bewegen, so der Biomechaniker Graham N. Askew von der University of Leeds.

Die im Spätmittelalter üblichen Panzer waren aus flexibel verbundenen Stahlplatten gefertigt. Während des Hundertjährigen Kriegs, der von 1337 bis 1453 zwischen dem englischen und französischen Königshaus ausgetragen wurde, gehörten sie zur Standardausrüstung französischer Ritter. Gegen die leicht bewaffneten englischen Bogenschützen waren die voll gepanzerten Kämpfer aber im Nachteil – so 1415 in der Schlacht von Azincourt: Bevor die Ritter das Schlachtfeld erreicht hatten, mussten sie sich in voller Montur durch schlammiges Gelände schleppen und waren bei Kampfbeginn bereits völlig erschöpft. Nach Ansicht der Forscher um Askew ein Grund für die bittere Niederlage der Franzosen. (kb)
  • Quellen
Proc. Royal Soc. B 10.1098/rspb.2011.0816, 2011

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