Lexikon der Chemie: Plattieren
Plattieren, das Vereinigen von zwei oder mehr Metallschichten (Grundmetall und Auflagewerkstoff) zu Verbundwerkstoffen (Plattierungen). Das P. dient dazu, die positiven Eigenschaften des Grundmetalls (z. B. Preis, Festigkeit) mit den positiven Eigenschaften des Auflagewerkstoffes (z. B. Korrosionsbeständigkeit, Verschleißfestigkeit oder elektrisches Kontaktverhalten) zu vereinigen. Üblich ist z. B. das P. von Stahlbändern, -blechen und Rohren mit den Auflagestoffen Aluminium, Kupfer, Nickel, Titan und deren Legierungen sowie austenitischen Chrom-Nickel-Stählen, auch von Schmuckgegenständen aus Kupfer- oder Silberlegierungen mit Gold (Talmigold). Das P. erfolgt durch Verbundguß oder Gußplattieren (z. B. bei der Herstellung von Sonderstahlbrammen), durch Lötplattieren (Verbinden der Metallschichten durch gut schmelzende und diffundierende Verbundmetalle), durch Walzplattieren (Aufeinanderwalzen von oxidfreien Bändern oder Platinen bei Schweißtemperatur) oder durch Explosionsplattieren (mechanisches Verbinden von Grund und Auflagewerkstoff durch Explosionsdruck, ohne daß es an der Grenzfläche zur Legierungsbildung kommt). Großflächige Metallschutzschichten sind auch mittels Schweißplattierens (z. B. Unterpulver- oder Inertgasschweißung) erhältlich. Auftragungen durch Spritzen oder Tauchen, Überzüge, die auf galvanischem Wege hergestellt werden, zählen nicht zu den Plattierungen. Die Plattierungsstärke soll bei Schutzschichten auf Chemieausrüstungen aus Stahl das Verhältnis 1 : 10 nicht überschreiten. Bei Korrosions- oder Verschleißschutzschichten soll die Dicke des Auflagewerkstoffes 2 bis 4 mm betragen.
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