Lexikon der Geographie: Erklärung
Erklärung, Oberbegriff für verschiedene Arten der Begründung einer Einzeltatsache als Ausdruck eines allgemeinen Zusammenhanges. Erklären stellt eine der Hauptaufgaben des wissenschaftlichen Arbeitens dar und besteht darin, eine unverständliche (individuelle) Gegebenheit einem bekannten, verständlichen (allgemeinen) Zusammenhang unterzuordnen. In der Physischen Geographie wird die wissenschaftliche Erklärung in aller Regel als "Kausalerklärung" (Kausalität) interpretiert. Dabei wird eine bislang unverständliche (individuelle) Gegebenheit dadurch erklärt, dass die für sie zuständige Ursache (hinreichende Bedingung) angeführt wird. Dies geschieht durch die Subsumption, d.h. die Unterordnung, der Einzeltatsache unter einen gesetzmäßigen Ursache-Wirkung-Zusammenhang, ein bekanntes Naturgesetz. In der Sozialgeographie wird die wissenschaftliche Erklärung als rationale Erklärung interpretiert. Dabei wird eine problematische Gegebenheit nicht durch die Zurückführung auf eine Ursache, sondern auf einen Grund (notwendige Bedingung) und die Subsumption unter eine regelmäßige Grund-Folge-Beziehung verständlich gemacht.
Die wissenschaftliche Erklärung besteht grundsätzlich aus den zwei Hauptelementen Explanandum und Explanans. Das Explanandum umfasst Sätze, die den Sachverhalt beschreiben (Deskription) , der erklärt werden soll. Das Explanans umfasst erklärende Aussagen, d.h. die Erklärung im engeren Sinne. Das Explanandum umfasst in der Regel eine Aussage oder Aussagen über einen problematischen Sachverhalt, der empirisch als wahr gilt. Denn sonst würde man imaginäre Dinge erklären wollen. Um das "Zu-Erklärende" erklären zu können, muss man über einen Satz verfügen, der eine allgemeine, regelmäßige Beziehung zum Ausdruck bringt, sowie über eine weitere singuläre deskriptive Aussage, welche die Anwendbarkeit des allgemeinen Satzes auf den problematischen Sachverhalt sicherstellt. Beide zusammen bilden das Explanans. Der allgemeine Satz behauptet einen bestimmten Zusammenhang zwischen zwei oder mehreren Variablen, der mindestens einmal bestätigt (verifiziert) und nicht allzu häufig widerlegt (falsifiziert) wurde. Sie werden auch Gesetzeshypothesen (Hypothese) genannt und sollen die Wenn-Dann- oder Je-Desto-Form aufweisen. Die singuläre deskriptive Aussage, welche die Anwendbarkeit des allgemeinen Satzes sicherstellt, wird "Randbedingung" genannt. Sie sichert die Anwendung des allgemeinen Satzes zur Erklärung des problematischen Sachverhaltes ab. Die Randbedingung hat somit mit der Wenn-Komponente der allgemeinen Wenn-Dann-Behauptung identisch zu sein.
Diese Darstellung der Einzelelemente einer wissenschaftlichen Erklärung entspricht dem Ablauf eines Erklärungsversuches. Am Anfang ist man in aller Regel mit einer problematischen Tatsache konfrontiert (dem Explanandum). Sie ist uns als erstes Element der Erklärung bekannt. Unbekannt ist hingegen zunächst das Explanans. Dieses muss im Verlaufe des Forschungsprozesses immer erst entdeckt bzw. formuliert werden. So kann man sagen, dass wir zuerst immer eine problematische Wirkung oder Folge kennen. Die Aufgabe des Wissenschaftlers besteht darin, dafür die Ursache oder den Grund zu finden.
Um eine Erklärung leisten zu können, sind die Einzelelemente logisch korrekt miteinander in Beziehung zu setzen. Erst dann kann eine problematische Gegebenheit angemessen erklärt werden. Dazu ist eine Regel des Schließens notwendig, die uns angibt, wie das Explanandum logisch korrekt aus dem Explanans abzuleiten ist.
Logiker haben zahlreiche Formen des Schließens rekonstruiert und formuliert sowie deren logische Gültigkeit diskutiert. Für die Erklärung von problematischen Sachverhalten wird vor allem auf zwei logisch gültige Schließregeln Bezug genommen: den "modus ponens" (MP) und den "modus tollens" (MT). Sie geben an, was man tun muss bzw. kann und darf, um von einem übergeordneten allgemeinen Satz bzw. einer allgemeinen Gesetzeshypothese korrekt auf einen untergeordneten singulären Satz bzw. auf eine (problematische) Einzeltatsache zu schließen. In dieser Funktion sind sie wahrheitskonservierend (Wahrheit) und (deshalb) logisch gültig. Der MP stellt die Regel dar, die angibt, wie man von einem wahren "p" zu einem gültigen "q" gelangen kann und der MT gibt an, wie man von einem nicht gültigen "q" auf die Nichtgültigkeit von "p" schließen kann.
BW
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