Verhalten: Die Basis von Justitia
Gib du mir, dann geb ich dir, aber wehe: Legst du mich rein, bestraf ich dich dafür - gerechtes Teilen fällt manchmal schon bei zwei Personen schwer. Sanktionen sind keine Seltenheit und womöglich die Grundlage jeglichen sozialen Zusammenlebens. Dass ein Dritter als unabhängiger Richter eingreift, scheint aber erst in umfangreicheren Gruppen üblich.
Im Juni 2006 erfuhren wir von Joseph Henrich, Anthropologe an der Emory-Universität in Missouri, dass Geben und Nehmen keiner Globalisierung unterliegt, sondern von Volk zu Volk sehr unterschiedlich aussehen kann – ebenso wie Bestrafen. Während die tansanischen Hadza-Nomaden beispielsweise sich in den üblichen Verteilungsspielchen als wenig spendabel erwiesen, waren die kolumbianischen Sanquianga-Fischer dagegen ausgesprochen freigebig.
Allerdings blieben die Nomaden relativ gelassen, wenn sie selbst beim Verteilen unfair benachteiligt wurden, was wiederum die Fischer überhaupt nicht hinnahmen und im nächsten Spielzug kräftig sanktionierten – und zwar sowohl bei zu niedrigen als auch zu hohen Gaben. Auch war es egal, ob sie selbst betroffen waren oder als unabhängige Dritte den Vorgang beurteilen sollten.
Letztendlich geht es bei diesen Experimenten immer darum, wie sich Kooperation entwickeln konnte – und wie sich eine Gesellschaft dagegen wehrt, von Einzelnen ausgenutzt zu werden. Schließlich scheint so etwas wie selbstloses Verhalten kaum erklärbar: Warum sollte jemand einem anderen helfen, ohne selbst Nutzen daraus zu ziehen? Dass es doch funktioniert, beruht offenbar zu einem wichtigen Teil auf der Möglichkeit, solche zu bestrafen, die nur nehmen, aber nicht geben.
Doch gibt es hier eben zwei Alternativen: Entweder tragen es die beiden Beteiligten nach dem altbekannten Motto "Wie du mir, so ich dir" untereinander aus, oder aber es gibt eine dritte, unabhängige Instanz, die den ungerechten Egoisten in die Schranken weist. Frank Marlowe und Colette Berbesque von der Florida State University suchten nun nach allgemeinen, zu Grunde liegenden Regeln, wie ein solcher Konflikt ausgetragen wird – unter sich oder mit "richterlicher" Beteiligung. Und nahmen sich unter diesem Gesichtspunkt die Daten von Henrich noch einmal vor.
Sie ermittelten sowohl die Größe der lokal zusammen lebenden Gruppen als auch der jeweiligen Ethnien insgesamt. Außerdem errechneten sie, welcher Mindestbetrag der eine Mitspieler spenden musste, um vom beobachtenden Dritter nicht bestraft zu werden – wie wenig also ein Volksangehöriger einem anderen geben konnte, ohne als unfair eingestuft und diszipliniert zu werden.
Dabei fanden sie einen statistischen Zusammenhang mit den geschilderten Reaktionen: Je kleiner die jeweilige Gemeinschaft, desto niedriger lag die Strafgrenze – der zweite Beteiligte konnte als mit einer sehr geringen Gabe abgespeist werden, ohne dass der geizige Geber Folgen fürchten musste. Die Angehörigen größerer Gruppen erwiesen sich hingegen als weniger nachgiebig: Sie griffen schon sehr viel früher zu Sanktionen, waren also weitaus mehr darauf bedacht, dass angemessen geteilt wurde.
Für die Forscher ist damit klar: Die Beurteilung und Bestrafung durch einen Dritten ist ein Merkmal größerer und komplexerer Gemeinschaften. Was sie für durchaus plausibel halten. In kleineren Gruppen kenne jeder jeden, und eine Vorteilnahme auf Kosten anderer führe schlicht zu einem schlechten Ruf. Der seinerseits allen anderen die "Bestrafung" vereinfacht: Sie gehen dem Schmarotzer aus dem Weg – er ist isoliert. Ein höherer Richter, der für Ordnung sorgt, ist unter diesen Umständen völlig überflüssig.
In umfangreicheren Gemeinschaften aber nehme die Anonymität zu – und damit der Einfluss der Reputation ab. Hier sind andere nicht durch den Leumund vorgewarnt und werden so leichter Opfer von Ausnutzung. Um solches Missverhalten einzudämmen, ist eine richterliche Instanz weitaus besser geeignet, die sich nicht auf Hörensagen verlässt und auch bei Fremden keine Zurückhaltung kennt. Ganz auf den Obersten verzichten trotzdem die wenigsten: Einen Chef der Gesellschaft findet man fast immer – mindestens als moralische Instanz.
Allerdings blieben die Nomaden relativ gelassen, wenn sie selbst beim Verteilen unfair benachteiligt wurden, was wiederum die Fischer überhaupt nicht hinnahmen und im nächsten Spielzug kräftig sanktionierten – und zwar sowohl bei zu niedrigen als auch zu hohen Gaben. Auch war es egal, ob sie selbst betroffen waren oder als unabhängige Dritte den Vorgang beurteilen sollten.
Letztendlich geht es bei diesen Experimenten immer darum, wie sich Kooperation entwickeln konnte – und wie sich eine Gesellschaft dagegen wehrt, von Einzelnen ausgenutzt zu werden. Schließlich scheint so etwas wie selbstloses Verhalten kaum erklärbar: Warum sollte jemand einem anderen helfen, ohne selbst Nutzen daraus zu ziehen? Dass es doch funktioniert, beruht offenbar zu einem wichtigen Teil auf der Möglichkeit, solche zu bestrafen, die nur nehmen, aber nicht geben.
Doch gibt es hier eben zwei Alternativen: Entweder tragen es die beiden Beteiligten nach dem altbekannten Motto "Wie du mir, so ich dir" untereinander aus, oder aber es gibt eine dritte, unabhängige Instanz, die den ungerechten Egoisten in die Schranken weist. Frank Marlowe und Colette Berbesque von der Florida State University suchten nun nach allgemeinen, zu Grunde liegenden Regeln, wie ein solcher Konflikt ausgetragen wird – unter sich oder mit "richterlicher" Beteiligung. Und nahmen sich unter diesem Gesichtspunkt die Daten von Henrich noch einmal vor.
Sie ermittelten sowohl die Größe der lokal zusammen lebenden Gruppen als auch der jeweiligen Ethnien insgesamt. Außerdem errechneten sie, welcher Mindestbetrag der eine Mitspieler spenden musste, um vom beobachtenden Dritter nicht bestraft zu werden – wie wenig also ein Volksangehöriger einem anderen geben konnte, ohne als unfair eingestuft und diszipliniert zu werden.
Dabei fanden sie einen statistischen Zusammenhang mit den geschilderten Reaktionen: Je kleiner die jeweilige Gemeinschaft, desto niedriger lag die Strafgrenze – der zweite Beteiligte konnte als mit einer sehr geringen Gabe abgespeist werden, ohne dass der geizige Geber Folgen fürchten musste. Die Angehörigen größerer Gruppen erwiesen sich hingegen als weniger nachgiebig: Sie griffen schon sehr viel früher zu Sanktionen, waren also weitaus mehr darauf bedacht, dass angemessen geteilt wurde.
Für die Forscher ist damit klar: Die Beurteilung und Bestrafung durch einen Dritten ist ein Merkmal größerer und komplexerer Gemeinschaften. Was sie für durchaus plausibel halten. In kleineren Gruppen kenne jeder jeden, und eine Vorteilnahme auf Kosten anderer führe schlicht zu einem schlechten Ruf. Der seinerseits allen anderen die "Bestrafung" vereinfacht: Sie gehen dem Schmarotzer aus dem Weg – er ist isoliert. Ein höherer Richter, der für Ordnung sorgt, ist unter diesen Umständen völlig überflüssig.
In umfangreicheren Gemeinschaften aber nehme die Anonymität zu – und damit der Einfluss der Reputation ab. Hier sind andere nicht durch den Leumund vorgewarnt und werden so leichter Opfer von Ausnutzung. Um solches Missverhalten einzudämmen, ist eine richterliche Instanz weitaus besser geeignet, die sich nicht auf Hörensagen verlässt und auch bei Fremden keine Zurückhaltung kennt. Ganz auf den Obersten verzichten trotzdem die wenigsten: Einen Chef der Gesellschaft findet man fast immer – mindestens als moralische Instanz.
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