Lexikon der Ernährung: Verbraucher
Verbraucher, Konsument, Econsumer, jeder, an den Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände im Einzelhandel, beim Bauern oder bei ähnlichen Einrichtungen zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung im eigenen Haushalt abgegeben werden. Der V. wird aus lebensmittelrechtlicher Sicht als letztes Glied (Endverbraucher) im Rahmen der Gewinnung, Erzeugung und Herstellung dieser Produkte gesehen. Deshalb werden auch Gaststätten, Kantinen und sonstige Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung aus lebensmittelrechtlicher Sicht dem V. gleichgestellt (s. u. Großverbraucher) Das europäische Recht stellt auf den kritischen und aufmerksamen V. ab, der sich über das von ihm erworbene Erzeugnis in entsprechender Weise informiert (vgl. Irreführungsverbot). Verbraucheraufklärung, Verbraucherschutz.
Großverbraucher, Ebulk consumer, sind Betriebe der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung (Anstalten und Kantinen), die mindestens 30 Essen / d herstellen und ausgeben oder nur ausgeben (Definition der CMA). Bezugsquellen der Großverbraucher sind in Abhängigkeit vom Produktbereich vor allem der Liefergroßhandel, der produktspezifische Fachgroßhandel, der Lebensmittelgroßhandel, der lokale Einzelhandel (Fleisch), der Großmarkt und die Direktlieferung durch Hersteller / Industrie.
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