Lexikon der Mathematik: Residuum
zentraler funktionentheoretischer Begriff.
Es sei G ⊂ ℂ ein Gebiet, z0 ∈ G und f eine in G \ {z0} holomorphe Funktion. Dann besitzt f eine Laurent-Entwicklung
Ist 0 < ϱ< r und Sϱ die einmal positiv durchlaufene Kreislinie mit Mittelpunkt z0 und Radius ϱ, so gilt
Falls z0 eine hebbare Singularität von f ist, so ist Res (f, z0) = 0. Die Umkehrung dieser Aussage gilt im allgemeinen nicht, denn für f(z) = (z − z0)−n mit n ∈ ℕ, n ≥ 2 ist ebenfalls Res (f, z0) = 0. Weiter gilt für jede in G\{z0} holomorphe Funktion f, daß Res (f′, z0) = 0.
Für die Berechnung von Residuen sind folgende Regeln nützlich.
- Sind f, g holomorphe Funktionen in G \ {z0} und a, b ∈ ℂ, so gilt Res (af + bg, z0) = a Res (f, z0) + b Res (g, z0).
- Ist z0 eine Polstelle der Ordnung 1 von f, so gilt
\begin{eqnarray}\mathrm{Re}\text{s}(f,{z}_{0})=\mathop{lim}\limits_{z\to {z}_{0}}(z-{z}_{0})f(z).\end{eqnarray} Hieraus erhält man speziell: Sind g und h in einer Umgebung von z0 holomorphe Funktionen mit g(z0) ≠ 0, h(z0) = 0 und h′(z0) ≠ 0, so hat \(f:=\frac{g^\prime}{g}\) an z0 eine Polstelle der Ordnung 1, und es gilt\begin{eqnarray}Res(f,{z}_{0})=\frac{g({z}_{0})}{{h}^{\prime}({z}_{0})}.\end{eqnarray} - Hat f an z0 eine Polstelle der Ordnung m ∈ \({\mathbb{N}}\), so hat g(z) := (z − z0)mf(z) an z0 eine hebbare Singularität, und es gilt
\begin{eqnarray}Res(f,{z}_{0})=\frac{1}{(m-1)!}{g}^{(m-1)}({z}_{0}).\end{eqnarray} - Ist g in einer Umgebung von z0 holomorph und hat g an z0 eine Nullstelle der Ordnung k ∈ ℕ, so hat \(f:=\frac{g}{h}\) an z0 eine Polstelle der Ordnung 1, und es gilt
\begin{eqnarray}Res(f,{z}_{0})=k.\end{eqnarray}
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.