Lungenkrebs: Passivrauchen am Arbeitsplatz gesundheitsgefährdend
Arbeitnehmer, die im Büro, Gaststättengewerbe oder bei anderen Tätigkeiten auch nur passiv Zigarettenrauch ausgesetzt sind, haben ein teilweise deutlich erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Zu diesem Schluss kommt eine Metastudie von Medizinern um Leslie Stayner von der Universität von Illinois in Chicago, die Daten aus 22 Untersuchungen beinhaltet. Die Wahrscheinlichkeit, Lungentumoren zu entwickeln, nahm durchschnittlich bei 24 Prozent der passivrauchenden Beschäftigten zu. Bei stark exponierten Personen verdoppelte sich dieses Risiko sogar. Die Wissenschaftler stellten außerdem einen engen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Lungenkrebs und der Dauer der Qualmexposition fest.
Nach Ansicht der Forscher liefert ihre Untersuchung den bislang stärksten Beleg für die These, dass Passivrauchen am Arbeitsplatz potenziell tödlich ist. Das erhöht wiederum den Druck auf Regierungen, die noch keine Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Zigarettenrauch getroffen haben – vor allem jener, die im Gaststättengewerbe beschäftigt sind.
Dies gilt auch für Deutschland, das im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, den Vereinigten Staaten oder Singapur noch keinerlei gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden oder Restaurants erlassen hat. Erste Gesetzesvorlagen wurden dem Bundestag mit der Begründung nicht zur Abstimmung vorgelegt, dass das Gaststättenrecht Sache der Bundesländer sei. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung dies auch über Verordnungen zum Arbeitsschutz einheitlich hätte durchsetzen können. In Frankreich trat ein Rauchverbot für öffentliche Gebäude zum 1. Februar in Kraft, eines für Restaurants folgt 2008.
Verschiedene Studien aus Italien und New York belegen außerdem, dass die Zahl der Toten durch akuten Herzinfarkt seit Einführung der jeweiligen Rauchverbote jeweils rasch gesunken ist. (dl)
Nach Ansicht der Forscher liefert ihre Untersuchung den bislang stärksten Beleg für die These, dass Passivrauchen am Arbeitsplatz potenziell tödlich ist. Das erhöht wiederum den Druck auf Regierungen, die noch keine Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Zigarettenrauch getroffen haben – vor allem jener, die im Gaststättengewerbe beschäftigt sind.
Dies gilt auch für Deutschland, das im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, den Vereinigten Staaten oder Singapur noch keinerlei gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden oder Restaurants erlassen hat. Erste Gesetzesvorlagen wurden dem Bundestag mit der Begründung nicht zur Abstimmung vorgelegt, dass das Gaststättenrecht Sache der Bundesländer sei. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung dies auch über Verordnungen zum Arbeitsschutz einheitlich hätte durchsetzen können. In Frankreich trat ein Rauchverbot für öffentliche Gebäude zum 1. Februar in Kraft, eines für Restaurants folgt 2008.
Verschiedene Studien aus Italien und New York belegen außerdem, dass die Zahl der Toten durch akuten Herzinfarkt seit Einführung der jeweiligen Rauchverbote jeweils rasch gesunken ist. (dl)
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