Lexikon der Chemie: Strahlenchemie
Strahlenchemie, Teilgebiet der Chemie, das sich mit den chem. Wirkungen von energiereicher (ionisierender) Strahlung befaßt. Beim Durchgang der Strahlung kommt es nach Absorption von Strahlenenergie zur Auslösung spezifischer Primärreaktionen, denen Sekundär- und weitere Reaktionen folgen, wobei im Endeffekt komplizierte chem. Veränderungen des Stoffes hervorgerufen werden können. Die einer Substanz mit der Masse m durch ionisierende Strahlung zugeführte Energie ist die Energiedosis. Die SI-Einheit der Energiedosis ist das Gray (Gy): 1 Gy = 1 J/kg (Joule je Kilogramm). Nicht mehr zulässig ist die früher verwendete Einheit Rad (rd): 1 rd = 10-2 Gy = 10 mGy. Die für die Strahlenbelastung von Lebewesen wichtige Äquivalentdosis wird in Sievert (Sv) angegeben. Die früher verwendete Einheit war das rem (1 rem = 10-2Sv).
Die Auslösung von strahlenchem. Reaktionen erfolgt durch Strahlenquellen, z. B. Röntgen- und Gammastrahlen, schnelle Neutronen, Elektronen und Folgekerne aus Kernreaktionen. Besonders leistungsfähig sind Gammastrahlenquellen auf Basis von Cobalt 60, das in Kernreaktoren durch Neutronenaktivierung von Cobalt entsteht, von Cäsium 137, das als Spaltprodukt abgebrannter Uranstäbe anfällt, und schnelle Elektronen, die in speziellen Teilchenerzeugern gebildet werden. Strahlenchem. Methoden dienen zur Synthese nieder- und hochmolekularer Verbindungen der verschiedenartigsten Stoffklassen, so führt z. B. die Vernetzung von Polyethylen mit Elektronenbeschleunigern zu Produkten, die bis zu 300 °C unschmelzbar sind.
Allerdings werden durch strahlenchem. Reaktionen auch schädliche Veränderungen lebender oder unbelebter Substanz hervorgerufen (Strahlenschäden).
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