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Aducanumab und Aduhelm : Europäische Arzneimittel-Agentur verweigert Alzheimer-Mittel Zulassung

Die EMA hat die Zulassung des Alzheimer-Medikaments Aduhelm abgelehnt. Die vorgelegten Studien würden eine klinische Wirkung des Stoffs Aducanumab nicht klar belegen, außerdem wären sie widersprüchlich, so die Begründung.
Bei Alzheimer kommt es zu einem forschreitenden Gedächtnisverlust.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Genehmigung für Aduhelm abgelehnt, ein Arzneimittel, das zur Behandlung der Alzheimerkrankheit dienen soll. Der Nutzen von Aduhelm würde die Risiken nicht überwiegen, teilte die Agentur mit, weshalb es vorerst noch nicht zuzulassen sei.

Entwickelt wurde das Medikament von dem US-Biotechnologiekonzern Biogen. Es beruht auf dem Wirkstoff Aducanumab, einem monoklonalen Antikörper, der sich gegen Amyloid richtet und damit Ablagerungen im Gehirn reduzieren soll, die mit der Alzheimererkrankung im Zusammenhang stehen. Vorgesehen ist es für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in frühen Stadien der Krankheit, namentlich die alzheimerbedingte leichte kognitive Beeinträchtigung (MCI) sowie leichte Demenz.

In den Vereinigten Staaten hatte die FDA bereits im Juni 2021 das Mittel in einem beschleunigten Verfahren zugelassen. Der Bedarf für eine Alzheimertherapie sei so groß, lautete die Begründung, dass die Vorzüge den Risiken überwiegen würden. Die klinischen Studien hätten einen Zusammenhang zwischen der Gabe von Aduhelm und der Reduktion von Amyloid belegt, was darauf hindeute, dass eine frühe Gabe des Medikaments auch einen positiven Effekt auf die Eindämmung der Krankheit haben sollte. Doch das Medikament war und bleibt umstritten.

Alzheimer – fortschreitende Erkrankung des Gehirns

In Deutschland leben laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz, rund zwei Drittel von ihnen haben Alzheimer. Weil Nervenzellen im Gehirn absterben, werden Menschen mit Alzheimer zunehmend vergesslich, verwirrt und orientierungslos. Wie genau die Erkrankung entsteht, ist bis heute nicht restlos geklärt.

Eine wichtige Rolle scheinen zwei verschiedene Eiweißablagerungen zu spielen: Plaques aus Beta-Amyloid und Fibrillen aus Tau. Im gesunden Gehirn wird das Eiweiß problemlos gespalten und abgebaut. Wird dieser Prozess gestört, entstehen Beta-Amyloid-Proteine (Aβ), die wiederum mit der Zeit zwischen den Nervenzellen verklumpen. Diese Ablagerungen werden auch ß-Amyloid-Plaques oder einfach Plaques genannt. Das Tau-Protein befindet sich hingegen nicht außerhalb, sondern im Inneren der Zellen und ist dort für die Stabilität und Nährstoffversorgung verantwortlich.

Die Alzheimererkrankung verändert das Tau-Protein chemisch. Ähnlich wie die Plaques lagert es sich dann in Form von Fasern ab: Die Zellen verlieren ihre Form, ihre Funktionen und zerfallen. Der Verlust der Nervenzellen führt zu den alzheimertypischen Symptomen wie Vergesslichkeit und Orientierungslosigkeit. Entzündungsprozesse scheinen bei der Entwicklung der Krankheit ebenfalls beteiligt. Etwa ein Prozent der Alzheimerfälle ist erblich bedingt.

»Die Ergebnisse der wichtigsten Aducanumab-Studien waren widersprüchlich«

Der FDA-Zulassung war ein fast einstimmiges Votum eines unabhängigen Beratungsausschusses vorausgegangen, der das Mittel ablehnte, weil der Nutzen nicht eindeutig erwiesen sei. Aduhelm war in zwei Studien untersucht worden, die jedoch beide vorzeitig nach einer negativen Interimsanalyse abgebrochen wurden. Und auch wenn eine der beiden Studien in der Endauswertung noch auf eine Wirksamkeit hindeutete, so seien die Daten nicht überzeugend, urteilte der Ausschuss.

Dieser Argumentation ist die EMA nun gefolgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten fest, dass Aduhelm zwar die Beta-Amyloid-Konzentration im Gehirn reduziert, aber der Zusammenhang zwischen dieser Wirkung und der klinischen Verbesserung nicht nachgewiesen werden konnte. »Die Ergebnisse der wichtigsten Studien waren widersprüchlich und zeigten insgesamt nicht, dass Aduhelm bei der Behandlung von Erwachsenen mit einem frühen Stadium der Alzheimerkrankheit hilft.«

Außerdem hätten die Studien nicht bewiesen, dass das Arzneimittel hinreichend sicher ist, heißt es weiter, »da Bilder von Hirnscans einiger Patienten Anomalien aufwiesen, die auf Schwellungen oder Blutungen hindeuten und potenziell Schaden verursachen könnten«. Zudem sei unklar, ob die Anomalien in der klinischen Praxis angemessen überwacht und behandelt werden können.

FDA-Aducanumab-Zulassung – eine politische Entscheidung?

»Die Entscheidung der EMA ist nachvollziehbar, weil sie den Regularien folgt, dass für die Zulassung eines Medikaments zwei positive Zulassungsstudien vorliegen müssen«, sagte Jörg Schulz, Direktor der Neurologischen Klinik des Universitätsklinikums der RWTH Aachen, gegenüber dem Science Media Center (SMC). »Am Ende des Tages ist es von der FDA eine politische Entscheidung gewesen, Aduhelm zuzulassen. Sie sehen die Dringlichkeit für eine Therapie gegen Alzheimer und glauben, dass das Medikament wirkt.«

Andere deutsche Ärzte nennen die EMA-Entscheidung für »bedacht und klug«. Die Datenlage beweise in keiner Weise den Nutzen des Antikörpers in der Alzheimertherapie, sagte etwa Walter Schulz-Schaeffer, Direktor des Instituts für Neuropathologie am Universitätsklinikum des Saarlandes dem SMC. Es sei zwar unbestritten, dass die Alzheimerkrankheit in einem Zusammenhang mit Eiweißverklumpungen im Gehirn steht, den Beta-Amyloid-Aggregaten, sagt er weiter. Doch »es ist nicht bewiesen, dass die Alzheimer-Plaques die schädigende Struktur bei der Alzheimerkrankheit sind, sondern lediglich, dass ihr gehäuftes Auftreten mit der Alzheimererkrankung einhergeht«. So wie die Lewy-Körperchen bei der Parkinsonerkrankung den Krankheitsprozess widerspiegeln, aber nicht verursachen, könnten die Alzheimer-Plaques eine Art Rettungsversuch des Gehirngewebes vor der unbestrittenen synaptischen Schädigung sein. »Dann wäre eine Antikörperattacke gegen den körpereigenen Rettungsversuch vor der Krankheit ein völlig unsinniger Therapieansatz!«

Biogen hat laut der EMA nun noch die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen und eine erneute Prüfung zu beantragen. Die Firma hat bereits angekündigt, das tun zu wollen. Die Entscheidung der EMA habe für Patientinnen und Patienten in klinischen Studien keine Konsequenzen, teilte das Unternehmen zudem mit. Wer an einer klinischen Studie teilnehme und weitere Informationen über seine Behandlung benötige, solle mit dem behandelnden Arzt sprechen, empfiehlt die Agentur.

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