Kompaktlexikon der Biologie: Bioethik
Bioethik, eine Teildispziplin der Ethik, die angemessene Verhaltensweisen im Umgang mit Lebewesen und mit der Natur formuliert. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, welche Eingriffe und Experimente die Ehrfurcht vor dem Leben und die Sorge um Mensch und Umwelt verbieten. Konkret befasst sie sich mit ethischen Fragestellungen, die aus den Bereichen Biotechnologie (Anwendung in Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung), Gentechnologie (Gentherapie, Gendiagnostik, Klonierung), Embryonenforschung, Reproduktionsmedizin, Schwangerschaftsabbruch, Tierschutz (Tierversuche, Massentierhaltung) Naturschutz (Artenschutz), Sterbehilfe. Im Jahr 1996 wurde eine – nicht unumstrittene – Rahmenkonvention des Europarats mit dem Titel „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin“, kurz „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin“ (auch bekannt als Bioethik-Konvention) aufgestellt, die 1997 von 21 der 40 Mitglieder des Europarats unterzeichnet wurde.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.