Lexikon der Chemie: Faraday-Gesetze
Faraday-Gesetze, von M. Faraday 1833/34 aufgezeigte quantitative Gesetze der Elektrolyse. 1. Gesetz: Die bei einer Elektrolyse an den Elektroden umgesetzten Massen sind der aufgewandten Elektrizitätsmenge proportional: m= K·Q. Hierbei bedeuten m die Masse der Reaktionsprodukte, K einen Proportionalitätsfaktor, Q die aufgewandte Elektrizitätsmenge. Der Proportionalitätsfaktor ergibt sich zu K = M/(z·F), wobei M die Molmasse, z die Anzahl der ausgetauschten Elektronen und F die Faraday-Konstantemit dem Zahlenwert 96485,31 C bedeuten. Die Faraday-Konstante ist das Produkt aus Elementarladung und Avogadro-Konstante. 2. Gesetz: Bei verschiedenen Elektrodenreaktionen und gleicher Elektrizitätsmenge ist das Verhältnis der umgesetzten Massen gleich dem Verhältnis der Äquivalentmassen: mA/mB = (MA·|zB|)/(|zA|·MB).
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