Lexikon der Biologie: Schutzgebiete
Schutzgebiete, abgegrenzte Räume, die dem Umweltschutz (abiotischer Ressourcenschutz) oder dem Naturschutz (biotischer Ressourcenschutz: Artenschutz und Biotopschutz) dienen. Zum Umweltschutz gehören z.B. Wasserschutzgebiete zum Schutz vor Wasserverunreinigungen (Wasser, Wasserverschmutzung) oder zur Wassergewinnung (Gewässerschutz), Bodenschutzgebiete (z.B. zum Erosionsschutz; Bodenschutz) und Immissionsschutzgebiete. Um die Trinkwasserqualität zu sichern (Wasseraufbereitung), werden Quell- und Grundwasserschutzzonen ausgewiesen, in denen z.B. ein Bauverbot und nur extensive landwirtschaftliche Nutzung (Landwirtschaft) oder ein vollständiges Nutzungsverbot besteht. – Im Bereich des Naturschutzes werden Schutzgebiete z.B. aufgrund ihrer speziellen Artenvielfalt (Biodiversität), der Existenz von bedrohten Arten und Biotopen(Rote Liste), ihres ästhetischen, ökologischen oder auch kulturhistorischen Wertes ausgewiesen. Wesentliche Aufgaben von Schutzgebieten sind neben dem allgemeinem Schutz der Biodiversität der Schutz von Naturlandschaften und des Kulturerbes, die Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Erholung und naturverträglicher Tourismus, Umweltbildung, Monitoring (Biomonitoring) von Umweltveränderungen und in einigen Fällen auch Vorbildfunktion für nachhaltige Landnutzung (Biosphärenreservate). – Schutzgebiete i.e.S. sind gesetzlich definiert und unterliegen einem Schutz per Gesetz oder Verordnung mit genauen Regelungen über Verbote und Nutzungsmöglichkeiten ( vgl. Infobox ). Nicht alle gesetzlichen Schutzkategorien sind in den Naturschutzgesetzen festgelegt, sondern es gibt z.B. auch Waldschutzgebiete und Waldschongebiete nach den Waldgesetzen (Naturwaldreservate). – Großflächige Schutzgebiete (z.B. Nationalparke und Biosphärenreservate) werden oft in sich in verschiedene Schutzzonen gegliedert, z.B. in nutzungsfreie Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen. Mindestens größere Schutzgebiete haben in der Regel einen Pflege- und Entwicklungsplan. – Zu den Schutzgebieten i.w.S. werden oft auch Prädikate von internationalen Vereinigungen, Konventionen oder Naturschutzverbänden gerechnet, die teilweise einen gesetzlichen Schutz voraussetzen (z.B. die Biosphärenreservate nach dem MAB-Programm), teilweise rein nach bestimmten naturschutzfachlichen Kriterien besonders hochwertige Gebiete auflisten – unabhängig von ihrem gesetzlichen Status, z.B. Europareservate, IBA-Gebiete (Vogelschutz), Telma-Gebiete (Moorschutz) oder Aqua-Gebiete (Gewässerschutz) von verschiedenen Verbänden. Solche Prädikate können wie z.B. das Europadiplom des Europarats auch auf Zeit (für 5 Jahre) vergeben werden und sind an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft. – International wichtige Schutzgebietskategorien sind vor allem die Nationalparke, Biosphärenreservate, die Weltnaturerbe- (Weltnaturerbe) und Weltkulturerbegebiete (Weltkulturerbe), die Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention), ferner Schutzgebiete im Rahmen der Alpen-Konvention, der Berner Konvention (Emerald- bzw. Smaragdnetz des Europarats), Meeresschutzgebiete z.B. im Rahmen der Helsinki-Konvention (BSPA) für die Ostsee, Kleinwalabkommen mit Walschutzgebieten. Für die Europäische Union ist das Netz Natura 2000 mit Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Nationale Gebietsliste, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Besonderes Schutzgebiet) und der Vogelschutzrichtlinie (Birdlife International) besonders wichtig geworden. Diese Schutzgebiete von Natura 2000 sind im BNatSchG 1998 eingeführt worden (heute §32–37). – In verwandten Disziplinen, so z.B. im Denkmalschutz, werden auch Kulturdenkmale und historisch erhaltenswerte Ortsbilder geschützt. Geologische oder bodenkundliche Besonderheiten (z.B. Aufschlüsse mit Fossilien, historische Bodenbildungen usw.) können im Rahmen des Geotopschutzes oder nach dem Bodenschutzgesetz als Schutzgebiete, z.B. als Bodenschutzwald (Schutzwald), ausgewiesen werden. Auch Gebiete, die vor Gefahren oder Beeinträchtigungen schützen sollen (eigentlich Pufferbereiche), können als Schutzgebiete ausgewiesen werden: z.B. Lärmschutzgebiete um Flughäfen oder militärische Gebiete, Lawinenschutzgebiete zum Schutz vor Lawinen, Erosionsschutzgebiete. Agenda 2000, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, IUCN, Landesämter und Landesanstalten für Naturschutz, Landespflege, Landschaftsökologie, Landschaftspflege, Naturschutzverwaltung.
A.S.
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