Lexikon der Chemie: Fällen
Fällen, Ausfällen, die Abscheidung vorwiegend fester (selten flüssiger) Stoffe aus Lösungen als unlösliche Niederschläge nach Zugabe gasförmiger, flüssiger oder gelöster fester Substanzen. Der Fälleffekt wird bewirkt durch a) Reaktion des Fällungsmittels mit dem zu fällenden Stoff, z. B. bei der Zugabe von Silbernitratlösung zu Salzsäure: AgNO3 + HCI → AgCl↓ + HNO3, b) Änderung des pH-Wertes z. B. das F. als Hydroxid, c) Verringerung der Löslichkeit der zu fällenden Substanz durch das Fällmittel, z. B. bei Zusatz von Ethanol zu Natriumchloridlösung. d) Das F. von Metallen aus Salzlösungen durch unedlere Metalle infolge Reduktion wird Zementation genannt. Beim fraktionierten F. werden durch portionsweise Zugabe des Fällungsmittels mehrere Stoffe entsprechend ihrer Löslichkeit nacheinander gefällt, wobei der am wenigsten schwerlösliche Stoff zuletzt ausfällt. So werden z. B. bei der Harnstofftrennung Paraffine und Fettsäuren mit unterschiedlicher Molekülmasse voneinander getrennt, da zuerst die Einschlußverbindungen der höhermolekularen Verbindungen ausfallen. Über F. in der makromolekularen Chemie Fraktionierung.
Als Umfällen bezeichnet man das Reinigen gefällter Stoffe durch Auflösen der abgetrennten Niederschläge in frischem Lösungsmittel und erneutes F. daraus.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.