Lexikon der Geographie: Staat
Staat, Herrschaftsordnung, die durch ein räumlich abgegrenztes Gebiet (Territorium), einen sozialen Verband (Volk, Nation) und durch das Gewaltmonopol nach innen sowie alleinigem Vertretungsanspruch (Souveränität) nach außen gekennzeichnet ist. Der Staat verfügt über eigene Organe, Ämter und Bürokratien (Apparate), durch die sich die Staatsgewalt gesellschaftlich realisiert. Bezugnehmend auf Vorstellungen über Aufbau und Organisation des Gemeinwesens in der Antike gehen die heutigen Staatskonzepte auf den Beginn der Neuzeit zurück. Eine besondere Bedeutung haben die Entscheidungen des Westfälischen Friedens (1648) gehabt, in dem die genannten Elemente des Staates eine konstruktive Rolle für die damalige Nachkriegsordnung gespielt haben. Ob ein Staat als solcher anerkannt wird oder nicht, ist heute ein Thema des Völkerrechts. Faktisch beruhen die Staatsgründung, Staatennachfolge und Auflösung auf der Anerkennung durch die Staatengemeinschaft. Die Staatstätigkeit ist zum einen ein wichtiger Aspekt aller humangeographischen Arbeitsrichtungen, da der moderne Staat alle Lebensbereiche mehr oder weniger stark beeinflusst (z.B. Regionalpolitik, Raumordnungspolitik). Zum anderen ist der Staat ein wichtiges Thema der Politischen Geographie. Teilweise wird diese Teildisziplin durch einen exklusiven Bezug auf den Staat begründet (Staatengeographie). Derzeit stehen Fragen der Territorialität des Staates angesichts zunehmenden Bedeutungsgewinns suprastaatlicher Ordnungssysteme und die Zukunft als Konzept eines homogen gedachten Nationalstaates im Vordergrund. Diese Themen verdeutlichen einen weit reichenden Wandel des derzeit noch vorherrschenden Staatsverständnisses, das durch die neuzeitliche Geschichte geprägt ist. Mit den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts wurde das Konzept eines einheitlichen Nationalstaates, getragen von politisch gleichgestellten Bewohnern und von den jeweiligen ausländischen Nachbarn durch Grenzen klar separiert, zum bis heute tragenden Prinzip der Herrschaftsordnung. Während sich dieser im 19. Jahrhundert überwiegend als liberal-kapitalistischer Staat etablierte, wurden als Folge der proletarischen Revolutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Zweckorientierungen und Legitimationsgrundlagen der Staaten sichtbar, die zudem teilweise gegensätzliche Herrschaftsformen aufwiesen. Für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg lassen sich drei Haupttypen unterscheiden: der kapitalistische Wohlfahrtsstaat, der sozialistische Staat, der Entwicklungsstaat der ehemaligen Kolonien. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind jedoch einige der im historischen Prozess inzwischen als selbstverständlich angesehenen Elemente des Staates in ihrem Bestand als fraglich anzusehen (Regulationstheorie). Sie betreffen zum einen die territoriale Reichweite eines Staates, die in der Politischen Geographie unmittelbar mit dem Verlauf und der Durchlässigkeit der Staatsgrenze verbunden ist. Durch ihre Grenze materialisiert und symbolisiert sich die Souveränität des Staates. Sobald die Grenze keinen nennenswerten Einfluss mehr auf Personen- und Warenströme ausübt, werden somit grundlegende Veränderungen des Staates sichtbar. Einem derartigen Veränderungsprozess unterliegen derzeit beispielsweise die Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Zum anderen ist die funktionale Reichweite des Staates betroffen. Die staatlichen Aufgabenbereiche und Funktionsdifferenzierungen haben im 20. Jahrhundert stark zugenommen. Der Laisser-faire oder – polemischer – der Nachtwächter-Staat hat sich besonders nach dem Zweiten Weltkrieg zum Sozial- und Wohlfahrtsstaat weiterentwickelt, der in nahezu alle Lebensbereiche hineingreift und dem ein umfassender Staatsapparat zugeordnet ist. In diesem Prozess sind viele Aufgaben staatlichen Instanzen übertragen worden, die zuvor von Großfamilien, Clans oder anderen Formen sozialer Gemeinschaften ausgeführt worden sind. Inzwischen herrschen jedoch Trends vor wie der Rückbau des Staates, die Deregulierung staatlich organisierter Beziehungen und die Privatisierung von Teilen des Staatsapparates. Obwohl in der politischen Debatte die Frage sehr kontrovers diskutiert wird, welchen Umfang die zukünftigen Aufgabenbereiche des Staates haben sollen, scheint der Wohlfahrtsstaat der 1970er-Jahre ein Höhepunkt der Funktionsreichweite gewesen zu sein. Diese tiefgehenden Veränderungen des Staates wirken sich auch aus auf die einheitsstiftende nationale Idee, die in Europa zunehmend an Bedeutung verliert. Diesem Trend widersprechen auch nicht die vielen neuen Staaten, die aus der ehemaligen Sowjetunion oder Jugoslawien entstanden sind. Sie sind eher als regionalistische Phänomene anzusehen, was sich unter anderem an dem Interesse belegen lässt, möglichst schnell Aufnahme in die Europäische Union zu finden.
JO
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