Lexikon der Mathematik: Projektion
in einzelnen Teilgebieten der Mathematik Bezeichnung für verschiedenartige Abbildungen – einerseits solche, deren zweimalige Hintereinanderausführung wieder dieselbe Abbildung ergibt, und andererseits für Abbildungen von ‚zusammengesetzen Objekten‘ auf ihre, Bestandteile‘.
Beispiele sind die folgenden: In der Linearen Algebra betrachtet man Projektionen eines VektorraumesV : Dies ist die durch (1) definierte Abbildung P : V → U von V in den Unterraum U ⊆ V bzgl. der direkten Summenzerlegung V = U ⊕ W :
Dabei bezeichnet w das zu u ∈ U eindeutig bestimmte Element aus W mit v = u + w (Projektor von V längs (parallel zu) W auf U).
Für eine derartige Projektion P gilt stets P(u) = u für alle u ∈ U, und diese Eigenschaft kann auch als Definition einer Projektion dienen.
In der projektiven algebraischen Geometrie meint man mit dem Begriff Projektion meist die Zentralprojektion mit einem linearen Unterraum D ⊂ ℙ(E) (projektiver Raum) als Zentrum.
Wenn D = ℙ(E/F), so ist dies die Abbildung
die jedem H ⊂ ℙ(E) \ D (d. h. jedem Unterraum H von E der Kodimension 1, der F nicht enthält) den Unterraum H ∩ F ⊂ F zuordnet. Dies ist ein Morphismus algebraischer Varietäten. Ist T0, …, Tn Basis von E und L0 (T), …, Lq(T) Basis von F, so drückt sich die Abbildung in homogenen Koordinaten durch
aus.
Ebenso bezeichnet man die Einschränkung von πD auf quasiprojektive Schemata X ⊂ ℙ(E) \ D als Zentralprojektion πD : X → ℙ(F) = ℙq.
Wenn X projektiv ist, so ist dies ein endlicher Morphismus (als Folge des Hilbertschen Nullstellensatzes). Auf diese Weise erhält man, wenn der Grundkörper unendlich ist, den Noetherschen Normalisierungssatz.
Ist schließlich A = A1 × · · · × Ar ein Produkt von Mengen, so heißt die Abbildung (a1, …, ar) ↦ aj die Projektion auf den j-ten Faktor.
Siehe auch Parallelprojektion, Zentralprojektion.
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