Lexikon der Optik: Leuchten
Leuchten, Geräte, die das von Lampen ausgesandte Licht durch geeignete lichttechnische und optische Maßnahmen in seiner räumlichen Verteilung, seiner spektralen Zusammensetzung und seinem zeitlichen Verlauf so verändern, daß eine dem Anwendungszweck gemäße Lichtwirkung erzielt wird. L. enthalten alle Bestandteile für die Aufnahme und den Schutz der Lampe, für den elektrischen Anschluß und die Befestigung bzw. Aufstellung. Zur lichttechnischen Klassifikation der L. wird in der Regel der Lichtstärkeverteilungskörper herangezogen. Außer nach lichttechnischen und konstruktiven Prinzipien werden L. auch entsprechend ihrer Anwendung unterteilt: 1) L. für Beleuchtungszwecke dienen der Aufhellung der Umwelt als Voraussetzung für die Durchführung spezieller Tätigkeiten und nutzen vorwiegend die mittelbare Wirkung des Lichtes auf das Auge. 2) L. für Leuchtzwecke sind L., die durch ihre Form, die Verteilung und den zeitlichen Verlauf des ausgesandten Lichtes unmittelbar auf das Auge oder einen physikalischen Strahlungsempfänger wirken und zur optischen Signalgebung oder als Sichtzeichen dienen, z.B. Verkehrsampeln.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.