Lexikon der Chemie: Gefrierpunktserniedrigung
Gefrierpunktserniedrigung, Schmelzpunktserniedrigung, die Erniedrigung der Gefriertemperatur einer Lösung gegenüber der des reinen Lösungsmittels. Für ideal verd. Lösungen gilt das zweite Raoultsche Gesetz ΔT= T01 – T = EG ·m-2 mit
SM = RT 201 M1/ΔpH. Dabei sind T und T01 der Gefrier- bzw. Schmelzpunkt der Lösung und des reinen Lösungsmittels, m-2 die Molalität des gelösten Stoffes, EG die kryoskopische Konstante, die für jedes Lösungsmittel einen bestimmten Wert hat. Sie hängt von der Schmelztemperatur T01, der Molmasse M1 und der molaren Schmelzenthalpie ΔSmH des Lösungsmittels ab. Diese Beziehung ist nur gültig, wenn beim Erstarren reines Lösungsmittel auskristallisiert, d. h., daß keine Mischkristalte gebildet werden.
Die Anwendung der G. zur Molmassebestimmung der gelösten Stoffe wird als Kryoskopie bezeichnet.
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