Metzler Lexikon Philosophie: Geschmack
lässt sich formal definieren als ein besonderer Sinn für die angemessene Beurteilung des ästhetisch Schönen/Hässlichen. Urteile dieses Sinns sind keine Erkenntnisurteile; sie sind jedoch auch nicht bloß Expressionen subjektiver Stimmungen. Vielmehr sind Geschmacksurteile als ästhetische Werturteile aufzufassen und daher in Analogie zu moralischen Werturteilen zu verstehen. Insofern lässt sich der G. selber als »ästhetisches Gewissen« definieren. Wie das moralische Gewissen kann auch das ästhetische besonders kultiviert oder auch gänzlich vernachlässigt werden. Formal hat in beiden Fällen entsprechend das Urteil des kultivierten Gewissens eine größere Autorität als dasjenige des unkultivierten Gewissens. Umstritten ist jedoch (insbesondere unter den kulturellen Bedingungen der pluralistischen postmodernen Gesellschaft) die Frage nach dem Kriterium ästhetischer Kultivierung. Dieser Streit wird traditionell in der Formel ausgedrückt, über G. könne man nicht mit Gründen streiten (de gustibus non est disputandum). Es ist jedoch unstrittig, dass die öffentliche und private Gestaltung unserer Kultur im Wesentlichen auf Geschmacksurteile gegründet ist. Daraus ergibt sich für die kulturelle Bedeutung des G.s in der gegenwärtigen Gesellschaft die paradoxe Lage, dass Geschmacksurteile einerseits unsere Kultur tragen, ihnen andererseits aber keine große Autorität zugesprochen wird. Insgesamt ist jedoch H.-G. Gadamer zuzustimmen, der in Wahrheit und Methode G. gemeinsam mit Bildung, sensus communis (Gemeinsinn) und Urteilskraft als einen von vier »humanistischen Leitbegriffen« begreift und dabei den Unterschied zwischen einem kultivierten G. und einem Sinn für das jeweils Modische herausstellt. Gegenüber dem bloß Modischen wird das Geschmackvolle dabei als geschichtlich stabiler verstanden: Es hat den Bewährungstest des modischen Wandels überlebt. Zudem wird angenommen, dass eine entsprechend kultivierte Gemeinschaft keine grundsätzlichen Differenzen in Geschmacksfragen aufweisen würde. Diese Konzeption von G. beschreibt jedoch eher das Ideal einer in Geschmacksfragen völlig kultivierten Gesellschaft als die kulturelle Wirklichkeit der Gegenwart. Hier herrscht eine Geschmacksvielfalt, in welcher Geschmacksunterschiede die im Prinzip gleichberechtigten verschiedenen sozialen Milieus definieren (G. Schulze).
Literatur:
- H.-G. Gadamer: Wahrheit und Methode. Tübingen 1960
- D. Hume: The Standard of Taste (1757)
- I. Kant: Kritik der Urteilskraft (1790)
- K. Lüdeking: Analytische Philosophie der Kunst. Frankfurt 1988
- G. Schulze: Die Erlebnisgesellschaft. Frankfurt 1993, 71997
- L. Wittgenstein: Vorlesungen und Gespräche über Ästhetik, Psychologie und Religion. Göttingen 1971. RL Gesellschaft, vieldeutiger sozialphilosophischer Begriff, der dem Umfang nach vom bloß räumlichen Beisammensein zweier Personen bis zur Gesamtheit aller zwischenmenschlichen Beziehungen der Menschheit schlechthin reichen kann
- Aus soziobiologischer Sicht entsteht die G. aus dem Streben nach
Arterhaltung und Sicherung des eigenen Genpools. Erweitert wird dieser, auf grundlegende Kulturleistungen wie die Sprache keine Rücksicht nehmende, Ansatz durch eine sozialanthropologische Theorie. Diese betrachtet den Menschen als von Natur aus soziales Wesen, das zu seiner Entfaltung notwendig die G. braucht. Dabei geht es weniger um die Frage, ob der Mensch in einer G. leben will, sondern welche Form die G. haben soll. Demgegenüber behauptet die Vertragstheorie ein monadisches Wesen des Menschen. Ausgehend von einem fiktiven Naturzustand wird die Entstehung der G. zwar nicht erklärt, wohl aber ihre Gründung gerechtfertigt. Das Individuum tritt zugleich als Staatsbürger und Privatperson in Erscheinung und konstituiert die (bürgerliche) G. als staatsfreie Sphäre neben dem Staat. Zweckrationalität und Antagonismus sind die treibenden Kräfte dieser G.konzeption. Hieraus leiten ökonomische Erklärungsversuche die Notwendigkeit der ordnenden Lenkung ab. Danach folgt die G. der Entwicklung der Produktionsverhältnisse und ist ein konkretes historisches Phänomen gesetzmäßig verbundener, primär ökonomischer Beziehungen. Dieser ökonomische Determinismus reduziert monokausal die menschlichen Bedürfnisse auf materiell-ökonomische Ansprüche. Die auf Pluralismus abzielenden funktionalistischen Theorien erklären die G. als verwickeltes System von Institutionen und Interaktionen: G. ist keine statische Größe oder Substanz, sondern ein dynamisches, dauernd tätiges Kräftespiel. Hinsichtlich des moralischen Charakters der G. sind deren Normen und Konventionen grundlegend. Freiheit, Leben und Eigentum werden als objektive Zwecke der G. geltend gemacht und verknüpfen als Grundwerte individuelle Bedürfnisse mit den Rollenerwartungen des Gemeinwesens. Gesellschaftstheorie.
JP
Gesellschaftstheorie, bezweckt die systematische Erfassung der Zusammenhänge und Entwicklungsprozesse in der Gesellschaft, d.h. des praktischen gesellschaftlichen Lebensprozesses der Menschen einschließlich der gesellschaftlichen Vermittlung der Beziehungen der Menschen zur Natur. Neben dieser Entwicklungslinie, in der G. immer auch als normative Disziplin einer »Ordnung« verstanden wird, entwickelte sich eine an den Naturwissenschaften orientierte G. Damit stehen sich zwei Traditionslinien der G. gegenüber, die von unvereinbaren Auffassungen ausgehen. Zugrunde liegt dabei die Frage, ob G. eine rein deskriptive Theorie sein kann, oder ob sie immer normativen Charakter hat (Werturteilsstreit, Positivismusstreit).
Mittelalterliche Sozialphilosophie: Die Gesellschaft, meist mit dem Staat identifiziert, wird angesehen als vorgegebene, von den Individuen und ihrem Wirken unabhängige, ständisch-hierarchisch gegliederte Wirklichkeit, deren Endzweck durch Gott festgelegt ist (Thomas von Aquin, J. de Maistre. L.de Bonald). – Neuzeitliche Konzeptionen im 17. und 18. Jh.: Der Charakter einer Gesellschaft, ebenfalls nicht vom Staat unterschieden, ist der Durchschnitt der als Natur anlagen vorgestellten Einzelcharaktere der Individuen, die gesellschaftliche Psyche die Zusammenfassung der Individualpsychen. Diese Gesellschaftskonzeption hat einmal abstrakte Individuen mit ihren naturbedingten Anlagen und Neigungen zum Ausgangspunkt, ob diese nun als egoistische Wesen (Hobbes, Mandeville) oder als von Natur gesellig veranlagt (Shaftesbury, Hume) angesehen werden. Den anderen Ausgangspunkt dieser Konzeption bildet die Art der Zusammenfügung der abstrakten Individuen zur Gesellschaft (zum Staat). Eine der wichtigsten Vorstellungen ist die Vertragstheorie (Hobbes, Rousseau). – HistorischerMaterialismus: Es handelt sich um die als deskriptiv verstandene G. in der Marx’schen Philosophie. Seine zentrale These besagt, dass die Produktionsweise des materiellen Lebens den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozess überhaupt bedingt. Der »Staat« wird als bloßes Entfremdungsphänomen (»Überbau«) angesehen. Der historische Materialismus basiert auf einer geschichtsphilosophischen Theorie, die im Wesentlichen auf Rousseau, Hegel und Saint-Simon zurückgeht. – Kritische Theorie: In dem von Marx stammenden Begriffsapparat, in Kategorien wie Klasse, Ausbeutung, Mehrwert, Profit, Verelendung und Krise ist Kritik implizit enthalten. Mit Marx geht die Kritische Theorie bei der Analyse der Gesellschaft von abstrakten Kategorien aus, diese jedoch »sind Momente eines begrifflichen Ganzen, dessen Sinn nicht in der Reproduktion der gegenwärtigen Gesellschaft, sondern in ihrer Veränderung zum Richtigen zu suchen ist« (A. Schmidt). Die wesentliche Differenz zu »traditionellen« G.n erläutert Horkheimer mit folgenden Auffassungen: Bisher ging man in der Sozialforschung davon aus, dass diese Forschung sich der üblichen Induktionsregeln zu bedienen und verallgemeinerte Begriffe und Gesetze anzustreben habe, die sich, wenn möglich, quantitativ ausdrücken lassen, oder man nahm mit den Phänomenologen an, dass es möglich sei, gewisse von empirischen Feststellungen unabhängige »Wesens«-Gesetze zu entdecken. In beiden Fällen wurde der untersuchte Sachverhalt und das Wissen über ihn genauso voneinander getrennt wie in den Naturwissenschaften. Man glaubte auch, dass die Entwicklung der Wissenschaft von einer ihr immanenten Logik bestimmt werde und dass, wenn gewisse Theorien zugunsten anderer aufgegeben werden, das deshalb geschehe, weil die Ersteren in logische Schwierigkeiten gerieten oder sich als unvereinbar mit neuen Erfahrungstatsachen erwiesen. In Wirklichkeit sind jedoch gesellschaftliche Veränderungen der stärkste Motor von theoretischen Änderungen, und da die Wissenschaft ein Teil des gesellschaftlichen Produktionsprozesses ist, ändert sie sich mit dem Ganzen. Den falschen Glauben an die Autonomie der Wissenschaft drückte die bürgerliche Philosophie in verschiedenen transzendentalistischen Lehren aus, die es den Menschen nicht erlaubten, sich der gesellschaftlichen Genese und der gesellschaftlichen Funktionen der Erkenntnis bewusst zu werden, und außerdem verfestigten
diese Lehren die Vorstellungen, dass die Wissenschaft die bestehende Welt zu beschreiben habe, aber nicht über sie hinausgehen oder sie kritisieren könne, da es dazu wertender Urteile bedürfe, welche die Wissenschaft nicht liefern könne. Die Welt der Wissenschaft ist eine Welt der Tatsachen, die der Forscher fertig vorfindet und die er ordnen möchte, so, als stehe ihre Wahrnehmung in keinem Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Bedingungen der Forschung. Für die Kritische Theorie gibt es jedoch keine Tatsachen in diesem Sinne. Die Tatsachen, die der Forscher vorfindet, werden durch die kollektive Praxis der Menschen konstituiert, aus der die begrifflichen Instrumente hervorgehen, die an der Wahrnehmung der Tatsachen beteiligt sind. Gegenstand der Kritischen Theorie ist eine historisch bestimmte Gesellschaft: die kapitalistische Welt in ihrer gegenwärtigen Form, die die Entwicklung des Menschen hemmt. Die Kritische Theorie antizipiert eine andere Gesellschaft, in der die Menschen selbst über ihr Schicksal entscheiden und nicht einer äußeren Notwendigkeit unterworfen sein werden. Die Theorie dient der Emanzipation des Menschen und wünscht eine Welt, die den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Menschen angemessen ist, sie wünscht das Glück aller Menschen und behauptet, dass der Mensch noch andere Möglichkeiten habe als jene, welche die bestehende Welt erkennen lässt.
Literatur:
- H.-G. Gadamer: Wahrheit und Methode. Tübingen 1960
- D. Hume: The Standard of Taste (1757)
- I. Kant: Kritik der Urteilskraft (1790)
- K. Lüdeking: Analytische Philosophie der Kunst. Frankfurt 1988
- G. Schulze: Die Erlebnisgesellschaft. Frankfurt 1993, 71997
- L. Wittgenstein: Vorlesungen und Gespräche über Ästhetik, Psychologie und Religion. Göttingen 1971. RL Gesellschaft, vieldeutiger sozialphilosophischer Begriff, der dem Umfang nach vom bloß räumlichen Beisammensein zweier Personen bis zur Gesamtheit aller zwischenmenschlichen Beziehungen der Menschheit schlechthin reichen kann
- Aus soziobiologischer Sicht entsteht die G. aus dem Streben nach
DHB
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