Metzler Lexikon Philosophie: Wahrheit
Der philosophische Wahrheitsbegriff kommt sprachlich vor allem in der prädikativen Verwendung von »wahr« und »falsch« zum Ausdruck. Er bezieht sich auf propositionale Gebilde wie z.B. Aussagen, Sätze oder Urteile, wenn diese als Behauptungen verwendet werden (sog. Aussagen-Wahrheit). Ob es sich dabei primär um eine Eigenschaft einzelner sprachlicher Äußerungen, Typen solcher Äußerungen oder aber der zum Ausdruck gebrachten Bedeutung (Proposition) handelt, ist umstritten (im Folgenden wird »Aussage« als in dieser Hinsicht neutral gebraucht). – Von der prädikativen Verwendung abgeleitet ist ein attributiver Gebrauch (»ein wahrer Freund«) sowie das Substantiv »W.«. – Seit Frege bezeichnet man »W.« und »Falschheit« auch als die möglichen Wahrheitswerte einer behauptenden Aussage. – Von W. zu unterscheiden ist die Wahrhaftigkeit (im Gegensatz zur Lüge), die als das subjektive Für-Wahr-Halten der eigenen Aussage den Begriff der Aussagewahrheit jedoch ebenfalls voraussetzt.
Der Begriff der W. wird seit jeher außerordentlich kontrovers diskutiert. Trotz Nietzsches Kritik der W. als konventioneller Lüge und Heideggers Erweiterung des Wahrheitsbegriffs zur »Unverborgenheit« und »Erschlossenheit des Daseins« steht im Mittelpunkt der Diskussion immer noch die genaue Bestimmung des Wahrheitsbegriffs in Anwendung auf nicht-analytische Aussagen, da man sich von der Aufklärung dieses Begriffs Aufschluss über das Verhältnis des menschlichen Denkens und Sprechens zur Wirklichkeit erhofft. Die verschiedenen sogenannten Wahrheitstheorien verfolgen eines oder mehrere der folgenden drei Ziele: (1) Angabe der Funktion oder Verwendungsweise des sprachlichen Ausdrucks »wahr«, (2) Definition oder Analyse des Wahrheitsbegriffs und (3) Angabe eines oder mehrerer Wahrheitskriterien. Allerdings ist strittig, wie weit diese drei Punkte voneinander unabhängig sind. – Unstrittiger Ausgangspunkt der verschiedenen Wahrheitstheorien ist das sogenannte Äquivalenzschema: »Es ist wahr, dass p genau dann, wenn p«. Das bedeutet: Wenn man von einer beliebigen Aussage behauptet, sie sei wahr, dann ist die auf diese Weise gebildete Aussage unter denselben Umständen wahr oder falsch wie die Ausgangsaussage selbst. Diese schon von Platon hervorgehobene Äquivalenz kommt deutlich auch in der berühmten Wahrheitsdefinition des Aristoteles zum Ausdruck: »Denn zu behaupten, das Seiende sei nicht oder das Nichtseiende sei, ist falsch.
Aber zu behaupten, dass das Seiende sei und das Nichtseiende nicht sei, ist wahr« (Met. 1011 b26 ff). Die verschiedenen Wahrheitstheorien unterscheiden sich unter anderem darin, welchen Stellenwert sie dem Äquivalenzschema einräumen.
Redundanz-Theorien: Die zuerst von Ramsey und Ayer vertretene Redundanztheorie der W. besagt, dass das Äquivalenzschema die Bedeutung des sprachlichen Ausdrucks »wahr« vollständig erfasst: Zu sagen, ein bestimmter Satz sei wahr, bedeutet nicht mehr, als diesen Satz selbst zu behaupten. Die Ausdrücke »wahr« und »falsch« sind also für die Bedeutung des Satzes überflüssig (redundant) und dienen lediglich als Zeichen der Bejahung bzw. Verneinung. »Wahr« ist in logischer Hinsicht kein Prädikat und drückt keine Eigenschaft aus. Eine Fortführung dieses Ansatzes ist die sogenannte performative Theorie der W. (Strawson). Sie besagt, dass man mit einem Satz des Typs »Es ist wahr, dass p« keine andere Aussage macht als mit »p« selbst, wohl aber eine andere Handlung vollzieht, nämlich üblicherweise die des Bestätigens oder Bekräftigens einer vorangegangenen Aussage; »wahr« ist ein performatives (vollziehendes) Wort. Daran anknüpfend behauptet die prosententiale Theorie der W. (Grover/Camp/Belnap), dass sich alle Verwendungsweisen von »wahr« auf solche Fälle zurückführen lassen, in denen »wahr« als unselbständiger Teil in Ausdrücken wie »Das [gerade Gesagte] ist wahr« (sog. Prosentenzen) vorkommt und damit zur indirekten Behauptung einer durch den Äußerungskontext festgelegten Aussage beiträgt. Der Gebrauch von »ist wahr« ist danach ein Ersatz für die in natürlichen Sprachen nicht übliche Quantifikation über Aussagenvariable. – Wenn aber der sprachliche Ausdruck »wahr« lediglich Ausdruck einer besonderen Form des Behauptens ist, stellt sich die Frage, warum wir einige Aussagen behaupten und andere nicht. Die naheliegende Antwort, dass wir einige Aussagen für wahr halten und andere nicht, steht der Redundanztheorie nicht offen. Wenn sich nicht ein Begriff gerechtfertigten Behauptens angeben lässt, der von dem der W. unabhängig ist, läuft diese Theorie deshalb Gefahr, unser Sprachverhalten auf kognitiv gehaltlose Reaktionen auf Umweltreize zu reduzieren.
Tarskis semantische Theorie der W.: Von besonderer Bedeutung für die wahrheitstheoretische Diskussion in der analytischen Philosophie ist die Wahrheitsdefinition Tarskis. Das Wahrheitsprädikat in den natürlichen Sprachen erlaubt Paradoxien der Form: »P: Der mit ˲P.˱ bezeichnete Satz ist falsch« (z.B. die »Antinomie des Lügners«). Solche Paradoxien beruhen nach Tarski auf der »semantischen Geschlossenheit« natürlicher Sprachen: Semantische Prädikate wie z.B. »wahr« oder »bedeutet« betreffen das Verhältnis der Ausdrücke einer Sprache L zu den mit L-Ausdrücken bezeichneten Gegenständen. Natürliche Sprachen enthalten aber ihre »eigenen« semantischen Prädikate. Will man dies vermeiden, so muss man semantische Prädikate wie Ausdrücke einer anderen, der sogenannten »Metasprache« (ML) behandeln. Durch diese Unterscheidung der Sprachebenen können die Wahrheitsantinomien tatsächlich vermieden werden. – Die Definition eines Wahrheitsprädikats (für eine Sprache L in einer Metasprache ML) ist Tarskis »Konvention W« zufolge sachlich adäquat, wenn aus ihr alle Sätze der Form »X ist wahr gdw. p« folgen, wobei »X« durch den Namen eines Satzes von L und »p« durch die Übersetzung dieses Satzes in ML zu ersetzen ist. Gebrauchen wir zur Veranschaulichung Englisch als Objekt- und Deutsch als Metasprache, so ergibt sich Z.B.: »˲Snow is white˱ ist wahr-in-Englisch gdw. Schnee weiß ist«. Einen solchen sog. »W-Satz« betrachtet Tarski als »partielle Definition« des Wahrheitsprädikats der betreffenden Sprache (hier Englisch). – Tarskis Leistung liegt in dem Nachweis, dass sich für bestimmte formale Sprachen (endlicher Ordnung), die neben einfachen Prädikaten auch Quantoren und wahrheitsfunktionale Verknüpfungen (wie Negation und Konjunktion) enthalten können, ein Wahrheitsprädikat definieren lässt, dass der »Konvention W« genügt. Dabei erhält jede Sprache Lk ihr eigenes metasprachliches Wahrheitsprädikat »wahr-in-Lk«. Extrem vereinfacht beruht Tarskis Definition auf folgender Grundidee: Ein Satz wie z.B. »Die Erde ist rund« ist wahr, wenn der darin vorkommende singuläre Terminus (»die Erde«) einen Gegenstand bezeichnet, der unter das in dem Satz vorkommende Prädikat (»ist rund«) fällt. Tarski gibt nun in der (rekursiven) Definition eines semantischen Grundprädikats (»Erfüllung«) für jedes einfache Prädikat P der Sprache L in Form einer Liste an, wann ein Gegenstand x darunter fällt (»X fällt unter P, wenn P = ist weiß und x weiß ist … oder wenn P = ist rund und x rund ist…«). Diese Liste erlaubt eine explizite Definition von »ist-wahr-in-L«, aus der sich tatsächlich alle W-Sätze ableiten lassen. – Für natürliche Sprachen ist ein solches Vorgehen allerdings nicht durchführbar. Außerdem setzen die rekursive Definition des Erfüllungsbegriffs und die Übersetzung von Objekt- in Metasprache die Kenntnis semantischer Relationen bereits voraus. Während der Wert der Tarski’schen Definition für Logik und Mathematik außer Zweifel steht, ist ihre philosophische Relevanz daher umstritten. – Eine Übertragung der Grundidee Tarskis auf natürliche Sprachen stellt die Disquotations- oder Zitat-Tilgungstheorie der W. dar (nach Quines berühmtem Diktum »Truth is disquotation«): Mit »Es schneit ist wahr« behauptet man nicht mehr, als dass es schneit; »wahr« ist lediglich ein sprachliches Mittel zum »semantischen Aufstieg« von der Objekt- in die Metasprache, um mit Hilfe des Namens eines Satzes (»Es schneit«) dasselbe zu sagen wie mit dem benannten Satz selbst. Im Fall natürlicher Sprachen verfügen wir jedoch nicht über eine vollständige Definition des Wahrheitsprädikats, sondern nur über die einzelnen W-Sätze. Wie die ihr verwandte Redundanztheorie bestreitet die Disquotationstheorie die philosophische Relevanz des Wahrheitsbegriffs.
Korrespondenztheorie: Diese im Alltag wie auch in der Geschichte der Philosophie wohl verbreitetste Wahrheitsauffassung besagt, dass W. in einer Übereinstimmung (Korrespondenz) zwischen einem geistigen oder sprachlichen Gegenstand (z.B. Vorstellung, Urteil, Satz) und (einem Teil) der Wirklichkeit besteht. Klassischer Ausdruck dafür ist die scholastische Formel »Veritas est adaequatio rei et intellectus«. Gegen diese Auffassung sind jedoch v.a. seit dem 19. Jh. immer wieder Einwände erhoben worden: Welcher Art soll die angenommene Übereinstimmung sein? Offenbar kann ein Urteil oder eine Aussage über einen Tisch mit diesem nicht so übereinstimmen wie ein Bild mit seinem Gegenstand. Eine mögliche Antwort besteht darin, dass nicht einzelne Gegenstände, sondern Tatsachen oder Sachverhalte mit den Aussagen übereinstimmen sollen. Die Korrespondenz ließe sich dann z.B. als strukturelle Isomorphie zwischen Aussagen und Tatsachen verstehen (Russell, Wittgenstein). Eine solche Theorie, der zufolge W. in einer echten Relation zwischen Aussagen einerseits und denk- und sprachunabhängig individuierten Tatsachen, Situationen oder Gegenständen andererseits besteht, kann man als starke Korrespondenztheorie bezeichnen. Sie steht jedoch vor dem Problem, welche Tatsachen allgemeinen, negierten oder disjunktiven Aussagen entsprechen sollen. Nimmt man zu jeder wahren Aussage eine entsprechende Tatsachen an, so trivialisiert man die unterstellte Korrespondenz und verschiebt das Problem auf die Beziehung zwischen den Tatsachen und den in ihnen »vorkommenden« Gegenständen. – Lässt man dagegen den Rekurs auf Tatsachen ganz fallen und nimmt an, dass die fragliche Korrespondenz vollständig in den trivialen W-Sätzen Tarskis zum Ausdruck kommt, so gelangt man zu einer schwachen Korrespondenztheorie. Sowohl die Disquotationstheorie als auch die Aristotelische Definition (s.o.) lassen sich in diesem Sinne verstehen.
Wahrheitskriterien und epistemische Theorien der W.: Natürlich ist es nicht ausreichend, die Definition der W. zu kennen, denn schließlich möchte man auch von einzelnen Aussagen feststellen können, ob sie wahr oder falsch sind. Daraus ergibt sich die Frage nach einem Kriterium, das es erlaubt, wahre von falschen Aussagen zu unterscheiden. Kandidaten für ein solches Kriterium sind vor allem: (1) eine intuitive Evidenz, insbesondere bei einfachen oder grundlegenden Aussagen wie unmittelbaren Beobachtungsprotokollen oder mathematischen Axiomen; (2) die Kohärenz (ein innerer Zusammenhang) eines Aussagesystems, deren Teil die fragliche Aussage ist; (3) die Nützlichkeit einer der Aussage entsprechenden Überzeugung; (4) der Konsens (Übereinstimmung) einer faktischen oder idealen Gemeinschaft von Forschern oder Laien. – Allerdings sprechen schwerwiegende Gründe dagegen, in einem der möglichen Kriterien eine notwendige oder hinreichende Bedingung der W. zu sehen: (1) Evidenzen können bloß scheinbar sein und somit täuschen. (2) Zu jedem kohärenten Aussagesystem A gibt es unverträgliche alternative Aussagesysteme, die ebenfalls kohärent sind; nur eines von ihnen kann wahr sein. (3) Es gibt auch Fälle nützlicher Täuschungen. (4) Ein faktischer Konsens in einer Gemeinschaft kann auf einem gemeinsamen Irrtum beruhen, während ein idealer Konsens offenbar kein handhabbares Kriterium ist. – Es scheint, als ergebe sich für jedes mögliche Kriterium die Alternative, entweder die Möglichkeit eines Irrtums offen zu lassen oder ebenso schwer feststellbar zu sein wie die W. selbst. Darüber hinaus droht ein infiniter Regress, da die Aussage über das Vorliegen des fraglichen Kriteriums natürlich selbst wahr oder falsch sein kann. Daher ist die Auffassung verbreitet, dass es ein allgemeines Wahrheitskriterium nicht gibt und man die genannten Kriterien allenfalls als heuristische Anzeichen betrachten sollte. – Eine Radikalisierung dieser Haltung, die aus analogen Gründen auch eine Korrespondenzrelation als Definiens der W. ablehnt, aber gegenüber der Redundanz-und Disquotationstheorie darauf besteht, dass W. eine echte (gehaltvolle) Eigenschaft bestimmter Aussagen ist, führt zur »sui-generis«-Auffassung, wie sie zeitweise etwa von Moore oder Frege vertreten worden ist: W. ist ein undefinierbares Grundprädikat, das eine nicht weiter analysierbare Beziehung zwischen Aussagen oder »Gedanken« (Frege) und der Wirklichkeit bezeichnet. Eine »Theorie« der W. kann es dann nur in einem sehr eingeschränkten Sinn geben. – Dennoch sind immer wieder Wahrheitskriterien formuliert und häufig auch in Wahrheitsdefinitionen verwendet worden. Während das Evidenzkriterium meist mit einem Wahrheitsbegriff im Sinne der starken Korrespondenztheorie zusammengeht (Descartes, Brentano, Husserl), beruhen die Kohärenztheorie, die Konsenstheorie und die sogenannte pragmatische Theorie (Nützlichkeit als Wahrheitskriterium) zumeist auf der verifikationistischen Voraussetzung, dass die W. einer Aussage nicht unabhängig von der Möglichkeit sein kann, diese W. festzustellen. Man bezeichnet sie daher auch als epistemische Wahrheitstheorien. So vertritt insbesondere Dummett die Auffassung, dass W. mit gerechtfertigter Behauptbarkeit zusammenfällt. Die damit verbundenen Veränderungen in unserem Verständnis von Logik und Metaphysik (Aufgabe der zweiwertigen Logik, keine Tatsachen über die entfernte Vergangenheit etc.) sprechen jedoch gegen diesen Vorschlag. Andererseits steht aber eine Wahrheitstheorie, die unserem alltäglichen Vorverständnis wie auch allen philosophischen Anforderungen gerecht wird, noch aus.
Literatur:
- M. Fleischer: Wahrheit und Wahrheitsgrund. Berlin/New York 1984
- W. Franzen: Die Bedeutung von »wahr« und »Wahrheit«. Freiburg/München 1982
- H. D. Heckmann: Was ist Wahrheit. Heidelberg 1981
- A. Hoven: Wege zur Wahrheit. Frankfurt 1989
- P. Horwich: Truth. Oxford 1990
- R. L. Kirkham: Theories of Truth. Cambridge 1992
- B. L. Puntel: Wahrheitstheorien in der neueren Philosophie. Darmstadt 1983
- Ders.: Grundlagen einer Theorie der Wahrheit. Berlin/New York 1990
- Ders. (Hg.): Der Wahrheitsbegriff. Darmstadt 1986
- G. Skirbekk (Hg.): Wahrheitstheorien. Frankfurt 1977.
MW
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