Lexikon der Ernährung: EU-Harmonisierung
EU-Harmonisierung, Weiterentwicklung des gemeinsamen EU-Rechtes und der Landesrechte der EU-Mitglieder mit dem Ziel gegenseitiger Annäherung und Kompatibilität. Dies betrifft auch den Lebensmittelsektor. Die Harmonisierung erfolgt hier seit 1985 unter dem Aspekt, „Überregulierungen“ im gemeinsamen EU-Recht zu vermeiden und ausreichend Rechtsspielraum für landesspezifische Regelungen zu erhalten. Damit ist auch gewährleistet, dass innerhalb der EU die kulinarische Vielfalt bestehen bleibt und sogar erweitert werden kann, indem Lebensmittel und Speisen in landestypischer Zusammensetzung und Zubereitung entwickelt und vertrieben werden dürfen. Gemeinsame, durch zwingenden EU-Rechtserlass geregelte Sachverhalte betreffen zum Beispiel die Anwendung von Lebensmittelzusatzstoffen (Rahmenrichtlinie über Lebensmittelzusatzstoffe), die Herstellung, den Vertrieb und die Verwendung „Diätetischer Lebensmittel“ (Verordnungen über „Diätetische Lebensmittel“) sowie die Lebensmittelkennzeichnung. Die Harmonisierung ist etwa auf dem Gebiet der Lebensmittelkennzeichnung durch Rechtsvorschriften weitgehend abgeschlossen, nicht aber z. B. auf dem Gebiet der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Durchsetzung des harmonisierten EU-Rechts mit dem Ziel gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und der Unterbindung unlauterer Lebensmittelerzeugung und -verteilung geschieht durch eine wirksame öffentliche bzw. institutionalisierte Kontrolle. Dabei wünscht der kritische Konsument mehr Rechtstransparenz, um EU-weit seine Schutzrechte durchsetzen zu können.
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