Lexikon der Mathematik: Verband
bezüglich einer zweistelligen Relation ≤ definierte HalbordnungV, bei der zu je zwei Elementen x, y ∈ V das Supremum sup(x, y) ∈ V und das Infimum inf(x, y) ∈ V existieren.
Jedem Verband V können zwei binäre Operationen ∨ und ∧ zugeordnet werden, die für alle Elemente x, y ∈ V durch
Es gelten die sechs folgenden Regeln, die als Verbandsaxiome bezeichnet werden.
- ∀a, b, c ∈ V : (a ∧ b) ∧ c = a ∧ (b ∧ c)
- ∀a, b, c ∈ V : (a ∨ b) ∨ c = a ∨ (b ∨ c)
- ∀a, b ∈ V : a ∧ b = b ∧ a
- ∀a, b ∈ V : a ∧ b = b ∨ a
- ∀a, b ∈ V : a ∨ (a ∨ b) = a
- ∀a, b ∈ V : a ∨ (a ∧ b) = a. Die Regeln 1 und 2 heißen Assoziativgesetz, die Regeln 3 und 4 Kommutativgesetz, und die Regeln 5 und 6 Absorbtionsgesetz. Desweiteren gilt in jedem Verband das Idempotenzgesetz
- ∀a ∈ V : a ∧ a = a
- ∀a ∈ V : a ∨ a = a, das direkt aus dem Absorbtionsgesetz folgt.
Umgekehrt gilt auch folgende Aussage:
Gelten für eine Menge V und zwei Operationen ∧ und ∨ die Verbandsaxiome, so ist (V, ≤) mit
Man schreibt in der Regel „(V, ≤) ist ein Verband“ oder „(V, ∧, ∨) ist ein Verband“, um zu verdeutlichen, bzgl. welcher Relation ≤ bzw. bzgl. welcher Operationen ∧ und ∨ die Menge V ein Verband ist.
Spezielle Verbände sind der Verband mit Einselement, der Verband mit Nullelement, und der vollständige Verband.
Siehe auch Verbandstheorie.
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