Lexikon der Ernährung: religiöse Ernährungsvorschriften
religiöse Ernährungsvorschriften, Ereligious dietary laws, religious customs affecting food intake, Ge- und Verbote des Verzehrs bestimmter Lebensmittel und / oder einzelner Gewinnungs- und Zubereitungsmethoden, sie gelten grundsätzlich oder zeitweise. R. E. gibt es in fast allen Religionen, besonders ausgeprägt bei den Juden, Muslimen (Ramadan-Fasten), Hindus, Buddhisten, Sikhs, Mormonen, Trappisten und Adventisten vom siebenten Tage, so gut wie nicht (mehr) bei Christen (teilweise noch Verzicht auf Fleisch an Freitagen), Zeugen Jehovahs und gar nicht bei Schintoisten und Konfuzianisten. Die r. E. können den Genuss bestimmter Lebensmittel ganz oder zu bestimmten Zeiten und Gelegenheiten einschränken (Fastenspeisen) oder total verbieten (Nahrungstabus). R. beruhen nicht auf ernährungsphysiologischen, hygienischen. medizinischen oder naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern ausschließlich auf dem Willen, ein gottesfürchtiges Leben zu führen.
R. E. können zu einer ernährungsphysiologisch oder unter hygienischen Gesichtspunkten positiv zu bewertetenden Ernährung führen (Alkoholverbot, Verbot von Schweinefleisch und Raubtierfleisch in den heißen Ursprungsländern des Judentums und des Islam, Bevorzugung einer vegetabilen Kost), aber auch zu Ernährungs- und Versorgungsproblemen – gerade bei sich verändernden kulturellen Rahmenbedingungen – führen (Tabu von Rindfleisch bei Hindus, Gemeinschaftsverpflegung für Arbeitnehmer unterschiedlicher Religionszugehörigkeit).
Die Berücksichtigung r. E. gewinnt – gerade im Sinne einer multikulturellen Gesellschaft – an Bedeutung in der Gemeinschaftsverpflegung und der Gastronomie, unverzichtbar ist sie bei der Erstellung individueller Diätpläne (Diätetik).
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