Lexikon der Ernährung: Nahrungsgütermarkt
Nahrungsgütermarkt, Efoodstuff market, der Teil des Sachgütermarktes, der einerseits den Handel mit Lebensmitteln (Nahrungs- und Genussmittelmarkt) und andererseits mit Lebensmittelrohstoffen (Markt für Erzeugnisse der land- und fischwirtschaftlichen Urproduktion) betrifft. Beide Märkte unterliegen zwar gleichen marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten, werden aber sehr unterschiedlich geführt.
Der Lebensmittelmarkt ist ein weitgehend offener Markt, bestehend aus Groß- und Einzelhandel sowie Direktvermarktung, bei dem Angebot und Nachfrage entweder ohne oder mit Bindung an Ort und Zeit zusammentreffen. Bei den meisten Produkten beherrschen viele wirtschaftlich annähernd gleich starke Marktteilnehmer (sowohl Anbieter als auch Nachfrager) den Markt (freie Konkurrenzwirtschaft). Das führt bei der Marktpreisbildung der Produkte (Lebensmittelpreise) zu einem Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzpreis und bei Konkurrenzdruck der Anbieter in einigen Fällen auch zu Dumpingpreisen. Dies wiederum löst einen erheblichen Existenzdruck auf die Anbieter aus, der bis zu den Urproduzenten (Landwirtschaft) wirkt.
Der zweite Teil des Nahrungsgütermarktes, der die landwirtschaftlichen Produkte als Lebensmittelrohstoffe betrifft, wird in der EU durch zahlreiche Interventionsmaßnahmen gestützt. Marktinterventionen, wie sie in der Agenda 2000 festgelegt sind, garantieren den Erzeugern Einkommen, die über einen freien Markt nicht mehr realisiert werden können. Mit solchen Interventionen verliert jedoch der Marktpreis seine Koordinierungsfunktion, indem er Angebot und Nachfrage nicht mehr ins Gleichgewicht bringen kann. Angebotsüberschüsse auf dem Nahrungsgütermarkt der EU sind eine häufig auftretende Folge (vgl. Essay: Ernährungspolitik).
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