Lexikon der Neurowissenschaft: Fechner-Gesetz
Fechner-Gesetz s, Fechnersches Gesetz, Weber-Fechnersches Gesetz, 2. psychophysisches Gesetz, psychophysisches Grundgesetz, psychophysische Maßformel,E Fechner´s law, mathematische Formulierung der Beziehung zwischen Reiz- (objektiven) und Erlebnis- (subjektiven) Intensitäten. Ausgehend von Untersuchungen des Physiologen E.H. Weber, die ergaben, daß der eben noch bemerkbare Reizunterschied (ΔI) in einem konstanten Verhältnis zur Größe des Bezugsreizes (I) steht (ΔI/I = k), folgerte G.T. Fechner (1850), daß ΔI ein Maß für den eben merklichen Empfindungsunterschied (ΔE) der bei I auftretenden Empfindung (E) darstellt. Gestützt auf das Leibnizsche Konzept der Minimalwahrnehmungen ("petites perceptions" im Sinne differentieller Erlebniseinheiten) postulierte Fechner weiter eine Entsprechung von beliebig kleinem, infinitesimalem Reizzuwachs (dI) und minimalem, "subliminalem" Empfindungszuwachs (dE) und gelangte so zu seiner "Fundamentalformel" dE = c · dI/I, deren Integration die sogenannte "Maßformel"
E = c · log I + f
ergibt. Dabei bedeutet E die Empfindungsintensität, I die Reizintensität und c und f sind von der jeweiligen Sinnesmodalität abhängige Konstanten bzw. Proportionalitätsfaktoren. Allgemein formuliert besagt das Fechner-Gesetz, daß die Empfindungsstärke mit dem Logarithmus der Reizstärke wächst. Eine Verdoppelung der Reizstärke bewirkt also einen Zuwachs der wahrgenommenen Intensität um etwa 30%, eine Verzehnfachung subjektiv eine Verdoppelung. Zahlreiche experimentelle Überprüfungen ergaben, daß Fechners Gesetz nur für einen, im Alltag allerdings entscheidenden, mittleren Intensitätsbereich eines Reizkontinuums gilt. Sinnesphysiologisch verweist das Fechner-Gesetz auf nichtlineare Transformationsbeziehungen zwischen Reiz und neuronaler Erregung. Psychophysik.
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