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Metzler Lexikon Philosophie: Ethik

Die terminologische Verwendung des Begriffs ist nicht einheitlich: »E.« wird z.T. gleichbedeutend mit Moralphilosophie gebraucht, z.T. in Differenz dazu, wenn man die Unterscheidung trifft, dass E. sich mit dem Maßstäben des richtigen Handelns ganz allgemein beschäftige (Brentano, Husserl) oder dass E. sich mit Fragen des guten Lebens beschäftige, während Moralphilosophie die Begründungsmöglichkeit von Normen, den Begründungsformen und deren Gültigkeit thematisiere (Habermas). Eine diese Differenzierungen übergreifende Bestimmung von E. kann so getroffen werden: Gegenstand der E. ist das menschliche Handeln, sofern es einem praktischen Sollen genügt und zugleich eine allgemeine Verbindlichkeit zum Ausdruck bringt. Es ist auch die Aufgabe der E., das Streben nach der Seite des Guten – der moralischen Werte und Normen – hin als sinnvoll zu begründen und zu zeigen, was das sich in moralischen Normen und Werten artikulierende Gute ist (Pieper). Die Ethik hat somit gleichermaßen die Moral und die Moralität zu ihrem Gegenstand. Ihre Fragen unterscheiden sich von denen der Moral dadurch, dass sie sich nicht unmittelbar auf singuläre Handlungen und konkrete Handlungssituationen bezieht, sondern auf einer Metaebene moralisches Handeln grundsätzlich thematisiert, indem sie nach dessen Maßstäben, nach dem Moralprinzip oder nach einem Kriterium der Beurteilung von Handlungen fragt und indem sie die Bedingungen untersucht, unter denen moralische Normen und Werte allgemein verbindlich sind (Pieper). – Ethisches Argumentieren beginnt mit der doppelten Erfahrung, dass der Mensch inmitten von Leid, Unrecht und Furcht lebt, dass er schon immer um das Übel verfehlten Lebens weiß, aber über keine gesicherte Erkenntnis bezüglich der Bedingungen gelingender Lebensführung verfügt. Sie gründet also einerseits in der lebensweltlichen Erfahrung von Ungerechtigkeit, Verletzung personaler Integrität, und andererseits in den normativen Ansprüchen bzw. Forderungen an die Handlungsweisen oder Einstellungen der Personen. Sie unterscheidet sich von der Moral als einem faktischen System von naturwüchsig oder konventionell entstandenen Normen, da sie es nicht bei der Beschreibung solcher Normen belässt, sondern die deren Verbindlichkeit thematisiert. Vom Recht unterscheidet die E. sich dadurch, dass sie die Verbindlichkeit verbürgende Instanz nicht in der Sanktionsgewalt des Staates sucht, sondern nach einem subjektiven Verständnis einer solchen Verbindlichkeit fragt. Eine weitere Form ethischer Reflexion beschäftigt sich mit der Frage der Bedeutung moralischer Begriffe. Die sprachanalytisch inspirierte Metaethik erörtert die Bedeutung moralischer Ausdrücke wie »gut«, »richtig«, »sollte« unter dem Vorbehalt der Neutralität bezüglich normativer Gehalte. Derartige Analysen haben ihre Relevanz in der Frage, ob solche Wörter rein subjektiv als Ausdruck einer emotionalen Gefühlseinstellung zu interpretieren sind, oder ob sie insoweit kognitiven Gehalt haben, dass über ihren Geltungsbereich auf rationale Weise diskutiert und entschieden werden kann. Solche Sprachanalysen lassen die Fragen, wie die Begründung der Moral zu erreichen ist, unbeantwortet.

Insofern die E. darauf abzielt, Gründe für die Anerkennung (oder Verwerfung) von Normen und Werten benennen zu können, stellt sie eine Reflexion über sozial geltende und traditional vermittelte normative Gehalte dar. Das Interesse an der Frage, wie wir handeln sollen, führt zu dem Anspruch einer normativen E., die Normativität überhaupt zu begründen und damit einen Maßstab zu entwickeln, an dem sich geltende Normen überprüfen lassen, ob ihr Anspruch auf unbedingte Gültigkeit berechtigt ist. Ein anderer Problembereich der E. befasst sich mit den notwendigen Voraussetzungen, die wir immer schon machen, wenn wir die Handlung einer Person beurteilen. Er betrifft die Fragen, ob wir die Freiheit der Entscheidung für eine Handlung bzw. für oder gegen eine Handlungsmöglichkeit haben (Determination). Die ethische Bewertung einer Handlung setzt Zurechnungsfähigkeit voraus. Das bedeutet nach der objektiven Seite hin, dass die als Handlung gedeutete Tätigkeit kein naturhaftes Ereignis sein darf, das in Ursache-Wirkungs-Kategorien zu beschreiben wäre; in diesen Zusammenhang gehört die Diskussion über die Freiheit des Menschen, die Differenzierung zwischen Handlungs- und Willensfreiheit. Nach der subjektiven Seite hin setzt die Zurechnungsfähigkeit voraus, dass die Handlung freiwillig und mit Absicht vollzogen wurde. Um das Spektrum der ethischen Problemstellungen hinreichend umgrenzen zu können, ist eine genaue Charakterisierung der Handlungstypen erforderlich: Der Typus der produktiven Handlung umfasst den Aspekt der durch die Handlung bewirkten Veränderungen und Folgen (für andere Personen), die präventive Handlung den Aspekt der vorbeugenden oder verhindernden Aktivität, die intermissive Handlung den Aspekt der Unterlassung (in Bezug auf einen Handlungskontext) (Riedel).

Das ethische Problem macht sich zunächst dadurch bemerkbar, dass der Einzelne selbst unter der Bedingung einer vorgegebenen Ordnung sich der Richtigkeit seiner Handlung vergewissern muss. Die Reichweite dieser Vergewisserung und damit auch der Begründungsanspruch richtet sich danach, in welchem Ausmaß die vorgegebene Ordnung noch eine allgemeine Begründungsebene darstellt. Weder bei Platon noch bei Aristoteles ist die Idee des Guten, die das Handeln bestimmt, losgelöst von der kosmologischen Auffassung einer geordneten Welt zu denken. Der Einzelne kann sich nur in Entsprechung zu ihr adäquat realisieren. Erst wenn dieser allgemeine Ordnungsrahmen seiner absoluten Verbindlichkeit verlustig geht, eröffnet sich das ethische Problem in seinem vollen Umfang. Denn nun wird die Frage nach einem begründenden Prinzip, das an die Stelle der Ordnung zu treten hat, virulent. Eine Möglichkeit der Antwort darauf besteht darin, das natürliche Streben nach Glück in Gestalt der Befriedigung der natürlichen Bedürfnisse als allgemeinen Maßstab des Sittlichen anzugeben. Der Utilitätsgedanke verbindet dabei die naturhafte Seite des Menschen, das Angenehme zu suchen und das Unangenehme zu meiden, mit dem Universalisierungsgedanken in Gestalt des »größten Glücks der größten Zahl« (Bentham). Der Ansatz des Utilitarismus basiert auf Voraussetzungen, die nicht ohne weiteres als eingelöst unterstellt werden können. Das aufgeklärte Selbstinteresse ist ebenso wenig sichergestellt wie die Möglichkeit, die unterschiedlichen Bedürfnisse gegeneinander abzuschätzen und aufzurechnen. Die Formel der »größten Zahl« lässt den Kreis der Betroffenen unbestimmt und lässt ohne ein zusätzliches Prinzip der Gerechtigkeit ethisch nicht legitimierbare Benachteiligungen einer Minderheit zu.

Eine andere mögliche Antwort auf die Frage nach der Grundlage, von der aus der normative Anspruch erhoben werden kann, bietet Kant. Auf dem Standpunkt der Moralität verlangt der Einzelne sich selbst eine unbedingte Verpflichtung ab. Diese Art der Verpflichtung steht in Verbindung mit dem Anspruch auf Selbstbestimmung, der auf adäquate Weise nur dadurch eingelöst werden kann, wenn der Mensch sich nicht von den Einflüssen der Triebe, Begierden und Neigungen leiten lässt. Damit setzt Kant an die Stelle der Naturbestimmung des Menschen die Autonomie des Willens, der sich ein Gesetz gibt und damit auf jede Willkürhandlung verzichtet. Der Begriff der Moralität wird an den unbedingten Anspruch der Freiheit um der Freiheit willen zurückgebunden. Damit ist eine moralische Kompetenz erreicht, die den Einzelnen in den Stand setzt, Rechenschaft über die Gründe seines Handelns abzugeben. Der einzig denkbare Maßstab ist das Freiheitsprinzip i.S. der Autonomie, die sich um der Freiheit aller willen an Normen und Werte bindet, durch die der größtmögliche Freiheitsspielraum für alle ermöglicht wird (Pieper). – Die Hegel’sche Kritik an Kant klagt eine aristotelische Vorstellung ein, nämlich das Praktischwerden der verallgemeinerbaren Maximen in den gesellschaftlichen Strukturen, Interaktionsformen und Institutionen. Der kantische Moralitätsstandpunkt kann nicht mehr ohne Verlust der Selbstbestimmung aufgegeben werden, kritisiert wird aber eine normative E., die das Gute über die Haltung der Moralität des vernünftigen Individuums gemäß dem kategorischen Imperativ zur Geltung bringt. Hegel drängt darauf, subjektive Moralität zur sittlichen Lebensform werden zu lassen. D.h. die Moralität sollte konkrete Gestalt gewinnen in den die Selbstverwirklichung des Menschen ermöglichenden gesellschaftlichen Institutionen. – Marx geht einen Schritt weiter, wenn er die Moral als Erfordernis einer unsittlichen Gesellschaft bezeichnet und dadurch diskreditiert. Wären die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht von Klassengegensätzen geprägt, bedürfte es keiner E. Eine solche Auffassung verfängt sich in idealistischen Annahmen. – Der Sache nach wird die Hegel’sche Forderung in den ethischen Positionen der konstruktiven E. und der Diskursethik aufgenommen. In beiden Positionen soll das moralische Urteil erklären, wie auf der Grundlage eines rational motivierten Einverständnisses Handlungskonflikte beigelegt werden können. Die konstruktive E. stellt ein Argumentationsmodell zur Lösung moralischer Konflikte zur Verfügung. Die Probleme, aber auch die Absicht, diese auf verträgliche Art zu lösen, ergeben sich aus dem lebensweltlichen Handlungskontext. Vor jedem Versuch einer Konfliktbeilegung gehen die Opponenten die Selbstverpflichtung ein, sich um eine terminologische Festlegung eines jeden für die Argumentation verwendeten Ausdrucks zu bemühen und ausdrücklich die Typen von Problemen zu benennen, zu deren Lösung die Argumentation beitragen soll. Der Anspruch auf Universalität wird durch gemeinsame Festlegung der Ausdrücke und der allgemeinen Lehrbarkeit von moralischem Argumentieren eingelöst. Durch die Benennung der Typen von Problemen wird die Argumentation darauf beschränkt und in dieser Beschränkung als lösbar erachtet. Die Diskursethik geht denselben Weg einer moralischen Argumentation, für die der Grundsatz gilt, dass nur diejenigen Normen Geltung beanspruchen können, die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden können. Als zweiter Grundsatz gilt das Universalisierungspostulat, dass bei gültigen Normen die Ergebnisse und Nebenfolgen, die sich aus einer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen eines jeden ergeben, von allen akzeptiert werden müssen. Das Verfahren einer rationalen Argumentation soll die allgemeine Anerkennung gewährleisten.

Literatur:

  • M. Düwell/C. Hübenthal/M. H. Werner (Hg.): Handbuch Ethik. Stuttgart/Weimar 22006
  • J. Habermas: Diskursethik – Notizen zu einem Begründungsprogramm. In: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt 1983. S. 53 ff
  • P. Lorenzen/O. Schwemmer: Konstruktive Logik, Ethik und Wissenschaftstheorie. Mannheim 1973. S. 107 ff
  • G. Patzig: Tatsachen, Normen, Sätze. Stuttgart 1988
  • Ders.: Ethik ohne Metaphysik. Göttingen 1971
  • A. Pieper: Pragmatische und ethische Normenbegründung. Freiburg/München 1979. S. 12 ff
  • Dies.: Ethik und Moral. München 1985
  • M. Riedel: Norm und Werturteil. Stuttgart 1979.

PP

  • Die Autoren
AA Andreas Arndt, Berlin
AB Andreas Bartels, Paderborn
AC Andreas Cremonini, Basel
AD Andreas Disselnkötter, Dortmund
AE Achim Engstler, Münster
AG Alexander Grau, Berlin
AK André Kieserling, Bielefeld
AM Arne Malmsheimer, Bochum
AN Armin Nassehi, München
AR Alexander Riebel, Würzburg
ARE Anne Reichold, Kaiserslautern
AS Annette Sell, Bochum
AT Axel Tschentscher, Würzburg
ATA Angela T. Augustin †
AW Astrid Wagner, Berlin
BA Bernd Amos, Erlangen
BBR Birger Brinkmeier, Münster
BCP Bernadette Collenberg-Plotnikov, Hagen
BD Bernhard Debatin, Berlin
BES Bettina Schmitz, Würzburg
BG Bernward Gesang, Kusterdingen
BI Bernhard Irrgang, Dresden
BK Bernd Kleimann, Tübingen
BKO Boris Kositzke, Tübingen
BL Burkhard Liebsch, Bochum
BR Boris Rähme, Berlin
BS Berthold Suchan, Gießen
BZ Bernhard Zimmermann, Freiburg
CA Claudia Albert, Berlin
CH Cornelia Haas, Würzburg
CHA Christoph Asmuth, Berlin
CHR Christa Runtenberg, Münster
CI Christian Iber, Berlin
CJ Christoph Jäger, Leipzig
CK Christian Kanzian, Innsbruck
CL Cornelia Liesenfeld, Augsburg
CLK Clemens Kauffmann, Lappersdorf
CM Claudius Müller, Nehren
CO Clemens Ottmers, Tübingen
CP Cristina de la Puente, Stuttgart
CS Christian Schröer, Augsburg
CSE Clemens Sedmak, Innsbruck
CT Christian Tewes, Jena
CZ Christian Zeuch, Münster
DG Dorothea Günther, Würzburg
DGR Dorit Grugel, Münster
DH Detlef Horster, Hannover
DHB Daniela Hoff-Bergmann, Bremen
DIK Dietmar Köveker, Frankfurt a.M.
DK Dominic Kaegi, Luzern
DKÖ Dietmar Köhler, Witten
DL Dorothea Lüddeckens, Zürich
DP Dominik Perler, Berlin
DR Dane Ratliff, Würzburg und Austin/Texas
EE Eva Elm, Berlin
EJ Eva Jelden, Berlin
EF Elisabeth Fink, Berlin
EM Ekkehard Martens, Hamburg
ER Eberhard Rüddenklau, Staufenberg
EWG Eckard Wolz-Gottwald, Davensberg
EWL Elisabeth Weisser-Lohmann, Bochum
FBS Franz-Bernhard Stammkötter, Bochum
FG Frank Grunert, Basel
FPB Franz-Peter Burkard, Würzburg
FW Fabian Wittreck, Münster
GK Georg Kneer, Leipzig
GKB Gudrun Kühne-Bertram, Ochtrup
GL Georg Lohmann, Magdeburg
GM Georg Mildenberger, Tübingen
GME Günther Mensching, Hannover
GMO Georg Mohr, Bremen
GN Guido Naschert, Tübingen
GOS Gottfried Schwitzgebel, Mainz
GS Georg Scherer, Oberhausen
GSO Gianfranco Soldati, Tübingen
HB Harald Berger, Graz
HD Horst Dreier, Würzburg
HDH Han-Ding Hong, Düsseldorf
HG Helmut Glück, Bamberg
HGR Horst Gronke, Berlin
HL Hilge Landweer, Berlin
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HPS Helke Pankin-Schappert, Mainz
HS Herbert Schnädelbach, Berlin
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JA Johann S. Ach, Münster
JC Jürgen Court, Köln
JH Jörg Hardy, Münster
JHI Jens Hinkmann, Bad Tölz
JK Jörg Klawitter, Würzburg
JM Jörg F. Maas, Hannover
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JP Jörg Pannier, Münster
JPB Jens Peter Brune
JQ Josef Quitterer, Innsbruck
JR Josef Rauscher, Mainz
JRO Johannes Rohbeck, Dresden
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JSC Jörg Schmidt, München
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KE Klaus Eck, Würzburg
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MLE Michael Leibold, Würzburg
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MN Marcel Niquet, Frankfurt a.M.
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MR Mathias Richter, Berlin
MRM Marie-Luise Raters-Mohr, Potsdam
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MW Markus Willaschek, Münster
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PE Peter Eisenhardt, Frankfurt a.M.
PCL Peter Ch. Lang, Frankfurt a.M.
PK Peter Kunzmann, Jena
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PP Peter Prechtl †
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RDÜ Renate Dürr, Karlsruhe
RE Rolf Elberfeld, Hildesheim
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RHI Reinhard Hiltscher, Stegaurach
RK Reinhard Kottmann, Münster
RL Rudolf Lüthe, Koblenz
RLA Rolf-Jürgen Lachmann, Berlin
RM Reinhard Mehring, Berlin
RP Roland Popp, Bremen
RS Regina Srowig, Würzburg
RTH Robert Theis, Strassen
RW Raymund Weyers, Köln
SD Steffen Dietzsch, Berlin
SIK Simone Koch, Bochum
SP Stephan Pohl, Dresden
SZ Snjezana Zoric, Würzburg
TB Thomas Bausch, Berlin
TBL Thomas Blume, Dresden
TF Thomas Friedrich, Mannheim
TG Thomas Grundmann, Köln
TH Thomas Hammer, Frankfurt a.M.
TK Thomas Kisser, München
TM Thomas Mormann, Unterhaching
TN Thomas Noetzel, Marburg
TP Tony Pacyna, Jena
TW Thomas Welt, Bochum
UB Ulrich Baltzer, München
UT Udo Tietz, Berlin
UM Ulrich Metschl, München/Leonberg
VG Volker Gerhardt, Berlin
VM Verena Mayer, München
VP Veit Pittioni, Innsbruck
VR Virginie Riant, Vechta
WAM Walter Mesch, Heidelberg
WB Wilhelm Baumgartner, Würzburg
WH Wolfram Hinzen, Bern
WJ Werner Jung, Duisburg
WK Wulf Kellerwessel, Aachen
WL Winfried Löffler, Innsbruck
WM Wolfgang Meckel, Butzbach
WN Wolfgang Neuser, Kaiserslautern
WP Wolfgang Pleger, Cochem/Dohr
WS Werner Schüßler, Trier
WST Wolfgang Struck, Erfurt
WSU Wolfgang Schulz, Tübingen
WvH Wolfram von Heynitz, Weiburg

Herausgegeben von Peter Prechtl (†) und Franz-Peter Burkard.

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